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VDI 4330 Blatt 3 - Checked

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Pollenmonitoring - Technische Pollensammlung mit Pollenmassenfilter (PMF) und Sigma-2-Sammler

At a glance

German title

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMO) - Pollen monitoring - Technical pollen sampling using pollen mass filter (PMF) and Sigma-2 sampler

Publication date
2007-01
Publisher
Technologies of Life Sciences
Author
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
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Number of pages
54
Available in
German, English
Abstract

Diese Richtlinie beschreibt ein Verfahren, mit dem Pollen mit dem Depositionssammler Sigma-2 zusammen mit dem PMF gesammelt werden können. An den Proben soll der Polleneintrag nach Art und Anzahl sowie der Anteil an transgenen Pollen bestimmt werden. Der Sigma-2-Sammler dient hierbei der standardisierten Probenahme zur direkten mikroskopischen Pollenanalyse. Mit dem PMF erhält man ausreichende Pollenmengen für eine molekularbiologische Diagnostik. Notwendige Grundlagen zum Verständnis dieser Richtlinie sind in VDI 4330 Blatt 1 und Blatt 2 dargelegt. Die Sammlung von Pollen mit technischen Sammlern für das GVO-Monitoring ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der biologischen Honigsammlung durch die Honigbiene zu sehen (VDI 4330 Blatt 4). Der Einsatz der technischen Passivsammler und der biologischen, aktiven Sammlerin Honigbiene ergänzen sich in vielfältiger und positiver Weise für das Pollenmonitoring von GVO. Während die technischen Sammler Ergebnisse zum Polleneintrag am Standort liefern, zeigen die Bienen eine raumübergreifende Sammelaktivität, die einen Querschnitt über die im Raum etablierten, blühenden Pflanzen ergibt. Mit beiden Sammelverfahren wird ein breites Pollenartenspektrum erfasst, wobei sich die Verfahren über die Vegetationszeit ergänzen. Für Rückschlüsse auf eine Herkunft von GVO sind gegebenenfalls weitere, hier nicht behandelte Verfahren und Informationen erforderlich.

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FAQ

Antwort:

Sie sprechen gleich mehrere Fragestellungen auf einmal an.

Dachgeschoss: Ein Dachgeschoss hat meist höhere Wärmeverluste durch Wände und Dach als eine innenliegende Wohnung. Gleiches gilt für Eckwohnungen in Wohnanlagen.

Gleiche „Höhe“: Hier wird es interessant. Wenn in Ihrem Haus eine vertikale Einrohrheizung vorliegt, dann sollte man in der schauen, ob nicht die unteren Geschosse längere Heizungsrohre haben als die Dachwohnung. Oft ist es bei solchen Wohnungen so, dass die unteren Geschosse raumhohe Heizungsrohre haben, die Dachgeschosswohnung aber nur kurze „Stummelchen“ bis zum Heizkörperanschluss. In diesem Fall wäre eine rohrlängenproportionale Umlage der Rohrwärme anempfohlen.

Begünstigung von Vielheizern: Das ist nicht richtig. Begünstigt werden soll niemand, sondern es soll gerecht abgerechnet werden. Die Vernachlässigung der Rohrwärme bei der Verteilung benachteiligt die Vielheizer, was im Umkehrschluss heißt, dass ohne Rohrwärmekorrektur die Wenigheizer begünstigt werden. Die Anwendung einer Korrektur soll genau das aufheben und dazu führen, dass möglichst jeder zahlt, was er bekommt.

Antwort:

Nein – und ja.

Nein, weil die Anwendung zunächst im Ermessen des Vermieters liegt. D.h. er darf, wenn sein Abrechnungsdienstleister ihn entsprechend berät oder er selber bei der Abrechnung auf Anzeichen von durch Rohrwärme bedingten Kostenverzerrungen stößt, abwägen, ob er eine Korrektur vornimmt, muss aber die Korrektur nicht vornehmen.

Ja, denn es hat inzwischen Urteile gegeben, die diesen Ermessensspielraum des Vermieters in konkreten Fällen auf Null reduziert haben, d.h. der Vermieter wurde durch Gerihtsbeschluss zur Anwendung der Korrektur gezwungen, da das Gericht bei einzelnen Mietern unzumutbare Unbilligkeiten durch die Nichtanwendung erkannte.

Das bedeutet: Die anerkannte Regel der Technik VDI 2077 Beiblatt liegt seit 2009 vor und hat sich bewährt. Damit sind unbillige Kostenverzerrungen vermeidbar. Wenn es hier Meinungsverschiedenheiten mit dem Vermieter gibt, die argumentativ nicht zu klären sind, bleibt nur der Weg über einen Gerichtsentscheid.

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