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VDI 4330 Blatt 3 - Checked

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Pollenmonitoring - Technische Pollensammlung mit Pollenmassenfilter (PMF) und Sigma-2-Sammler

At a glance

German title

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMO) - Pollen monitoring - Technical pollen sampling using pollen mass filter (PMF) and Sigma-2 sampler

Publication date
2007-01
Publisher
Technologies of Life Sciences
Author
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
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Number of pages
54
Available in
German, English
Abstract

Diese Richtlinie beschreibt ein Verfahren, mit dem Pollen mit dem Depositionssammler Sigma-2 zusammen mit dem PMF gesammelt werden können. An den Proben soll der Polleneintrag nach Art und Anzahl sowie der Anteil an transgenen Pollen bestimmt werden. Der Sigma-2-Sammler dient hierbei der standardisierten Probenahme zur direkten mikroskopischen Pollenanalyse. Mit dem PMF erhält man ausreichende Pollenmengen für eine molekularbiologische Diagnostik. Notwendige Grundlagen zum Verständnis dieser Richtlinie sind in VDI 4330 Blatt 1 und Blatt 2 dargelegt. Die Sammlung von Pollen mit technischen Sammlern für das GVO-Monitoring ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der biologischen Honigsammlung durch die Honigbiene zu sehen (VDI 4330 Blatt 4). Der Einsatz der technischen Passivsammler und der biologischen, aktiven Sammlerin Honigbiene ergänzen sich in vielfältiger und positiver Weise für das Pollenmonitoring von GVO. Während die technischen Sammler Ergebnisse zum Polleneintrag am Standort liefern, zeigen die Bienen eine raumübergreifende Sammelaktivität, die einen Querschnitt über die im Raum etablierten, blühenden Pflanzen ergibt. Mit beiden Sammelverfahren wird ein breites Pollenartenspektrum erfasst, wobei sich die Verfahren über die Vegetationszeit ergänzen. Für Rückschlüsse auf eine Herkunft von GVO sind gegebenenfalls weitere, hier nicht behandelte Verfahren und Informationen erforderlich.

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FAQ

Antwort:

Der „Abrechnungsmaßstab“ in dem von Ihnen zitierten Paragrafen ist die Verteilung auf Grund- und Verbrauchskosten. Diese ist vor dem Abrechnungszeitraum vom Vermieter zu erklären, kann aber, siehe HeizkostenV, Abschnitt gleich nach dem von Ihnen zitierten, aus wichtigen technischen Gründen auch nachher noch geändert werden. Das erkennbare Vorliegen wesentlicher Anteile von Rohrwärme ist aus unserer Sicht so ein technischer Grund. Die Anwendung des Korrekturverfahrens nach VDI 2077 Beiblatt jedoch ist, wie erläutert, keine Änderung des Abrechnungsmaßstabs.

Antwort:

Die Plausibilität ist eine Frage der Blickrichtung. Tritt Rohrwärme auf, so ist es, wenn man von der anderen Seite her schaut, so, dass ein unplausibel niedriger Verbrauch angezeigt wird, während der tatsächliche Brennstoffverbrauch ja eindeutig am Gaszähler oder Füllstandsanzeiger des Öltanks abzulesen ist. Bitte folgen Sie mir bei folgendem Gedankengang: Am Ende eines Jahrs stellen Sie fest, dass die Brennstoffmenge x verbraucht wurde. Bei den Nutzern stehen auf den Heizkostenverteilern aber nur sehr geringe Werte, die gar nicht zu dieser Brennstoffmenge zu passen scheinen. Aus dieser Perspektive gesehen, wird Ihnen dann sofort der Gedanke kommen, dass die Wärme offenbar in die Wohnungen kommt, aber halt nicht gezählt wird. Nun aus der anderen Richtung geschaut: Für den Nutzer einer Wohneinheit scheint a priori Anzeige = Verbrauch, und so fragen Sie: „Wieso bezahle ich so viel, wenn ich so wenig angezeigt bekomme?“ Das Rohrwärmekorrekturverfahren nach VDI 2077 Beiblatt ist ein bewährter Ansatz, mit dessen Hilfe man die nicht gezählten Wärmemengen bestimmt. Wenn der Rohrwärmeanteil groß ist, ist naturgemäß dann auch die Korrektur groß, ggf. deutlich größer als die Summe der Anzeigewerte.

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