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VDI 4330 Blatt 3 - Checked

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Pollenmonitoring - Technische Pollensammlung mit Pollenmassenfilter (PMF) und Sigma-2-Sammler

At a glance

German title

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMO) - Pollen monitoring - Technical pollen sampling using pollen mass filter (PMF) and Sigma-2 sampler

Publication date
2007-01
Publisher
Technologies of Life Sciences
Author
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
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Number of pages
54
Available in
German, English
Abstract

Diese Richtlinie beschreibt ein Verfahren, mit dem Pollen mit dem Depositionssammler Sigma-2 zusammen mit dem PMF gesammelt werden können. An den Proben soll der Polleneintrag nach Art und Anzahl sowie der Anteil an transgenen Pollen bestimmt werden. Der Sigma-2-Sammler dient hierbei der standardisierten Probenahme zur direkten mikroskopischen Pollenanalyse. Mit dem PMF erhält man ausreichende Pollenmengen für eine molekularbiologische Diagnostik. Notwendige Grundlagen zum Verständnis dieser Richtlinie sind in VDI 4330 Blatt 1 und Blatt 2 dargelegt. Die Sammlung von Pollen mit technischen Sammlern für das GVO-Monitoring ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der biologischen Honigsammlung durch die Honigbiene zu sehen (VDI 4330 Blatt 4). Der Einsatz der technischen Passivsammler und der biologischen, aktiven Sammlerin Honigbiene ergänzen sich in vielfältiger und positiver Weise für das Pollenmonitoring von GVO. Während die technischen Sammler Ergebnisse zum Polleneintrag am Standort liefern, zeigen die Bienen eine raumübergreifende Sammelaktivität, die einen Querschnitt über die im Raum etablierten, blühenden Pflanzen ergibt. Mit beiden Sammelverfahren wird ein breites Pollenartenspektrum erfasst, wobei sich die Verfahren über die Vegetationszeit ergänzen. Für Rückschlüsse auf eine Herkunft von GVO sind gegebenenfalls weitere, hier nicht behandelte Verfahren und Informationen erforderlich.

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FAQ

Antwort:

VDI 2077 Beiblatt legt fest, dass nach der Entscheidung zur Anwendung jedes Jahr die Anwendungsgrenzen überprüft werden, dass das Verfahren jedoch so lange angewendet wird, wie der Verbrauchswärmeanteil unterhalb eines Ausstiegswerts liegt. Mit dieser Regelung soll einem jährlichen Wechsel hin und her vorgebaut werden.

Antwort:

Der Wärmefluss von warm nach kalt, ist ein physikalischer Vorgang, der nach Naturgesetzen stattfindet und prinzipiell mit sehr hoher Genauigkeit messbar und berechenbar ist. Das bedeutet nicht, dass jedermann diesen Vorgang mit grundlegenden Physik- und Mathe-Kenntnissen in dieser Genauigkeit nachvollziehen kann, selbst WENN – und das ist nicht der Fall – beliebiger Messaufwand betrieben würde. Der Messaufwand hat sich im Sinne der Zahlenden nach dem Nutzen zu richten, d. h. die Messung darf nicht im Extremfall mehr Kosten verursachen als es zu verteilen gilt. Man könnte daher sagen, wir schauen nur mit einem Auge hin, weil es zu teuer wäre mit beiden Augen und Brille hinzuschauen. Bei der Bewertung der gemessenen Zahlen, die nur ein unvollständiges Bild liefern, muss man nun versuchen, die Puzzleteile, die man nicht sieht, auf Basis der Naturgesetzlichkeiten und bestimmter Annahmen zu rekonstruieren. Solche Annahmen sind immer ein Stück weit willkürlich, aber mit viel Fleißarbeit, u. a. vielen „Was-wäre-wenn“-Analysen der Werte aus Tausenden von Anlagen, die im Ausschuss VDI 2077 durch sehr erfahrene Fachleute geleistet wurden, kann man die Willkür minimieren, indem man diejenigen Annahmen herausdestilliert, bei denen der „Fehler“ am geringsten ist. Ich bin als Betreuer des Ausschusses, der jede einzelne Sitzung miterlebt hat, überzeugt, dass dies sehr gewissenhaft geschehen ist, und dass die getroffenen Angaben fundiert und so „richtig“ wie möglich sind.
Mir persönlich ist im Verlauf der Diskussionen auch absolut klar geworden, dass die Erwartung, man könne eine Heizkostenabrechnung mit elementaren Rechenkenntnissen lückenlos nachvollziehen, in keiner Weise gerechtfertigt ist. (NachRECHNEN ist übrigens noch längst nicht dasselbe wie nachVOLLZIEHEN und VERSTEHEN!) Dass etwas nicht jedermann einsichtig ist, bedeutet, jedoch nicht, dass es falsch wäre. Der Ausschuss VDI 2077, der mit Fachleuten aus allen interessierten Kreisen (Abrechner, Vertreter der Mieter und der Wohnungswirtschaft, Forschung und Lehre, öffentliche Hand) zusammengesetzt ist, ist überzeugt, dass das Verfahren zu mehr Verursacher- und Kostengerechtigkeit führt.

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