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VDI 4330 Blatt 3 - Checked

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Pollenmonitoring - Technische Pollensammlung mit Pollenmassenfilter (PMF) und Sigma-2-Sammler

At a glance

German title

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMO) - Pollen monitoring - Technical pollen sampling using pollen mass filter (PMF) and Sigma-2 sampler

Publication date
2007-01
Publisher
Technologies of Life Sciences
Author
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
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Number of pages
54
Available in
German, English
Abstract

Diese Richtlinie beschreibt ein Verfahren, mit dem Pollen mit dem Depositionssammler Sigma-2 zusammen mit dem PMF gesammelt werden können. An den Proben soll der Polleneintrag nach Art und Anzahl sowie der Anteil an transgenen Pollen bestimmt werden. Der Sigma-2-Sammler dient hierbei der standardisierten Probenahme zur direkten mikroskopischen Pollenanalyse. Mit dem PMF erhält man ausreichende Pollenmengen für eine molekularbiologische Diagnostik. Notwendige Grundlagen zum Verständnis dieser Richtlinie sind in VDI 4330 Blatt 1 und Blatt 2 dargelegt. Die Sammlung von Pollen mit technischen Sammlern für das GVO-Monitoring ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der biologischen Honigsammlung durch die Honigbiene zu sehen (VDI 4330 Blatt 4). Der Einsatz der technischen Passivsammler und der biologischen, aktiven Sammlerin Honigbiene ergänzen sich in vielfältiger und positiver Weise für das Pollenmonitoring von GVO. Während die technischen Sammler Ergebnisse zum Polleneintrag am Standort liefern, zeigen die Bienen eine raumübergreifende Sammelaktivität, die einen Querschnitt über die im Raum etablierten, blühenden Pflanzen ergibt. Mit beiden Sammelverfahren wird ein breites Pollenartenspektrum erfasst, wobei sich die Verfahren über die Vegetationszeit ergänzen. Für Rückschlüsse auf eine Herkunft von GVO sind gegebenenfalls weitere, hier nicht behandelte Verfahren und Informationen erforderlich.

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FAQ

Antwort:

Die Verbraucherzentralen bieten diesen Service für einen geringen Betrag (aktuell 5 EUR) an. Im Rahmen der Überprüfung durch einen Energieberater kann man nicht nur die eigenen Kosten überprüfen lassen, sondern auch eine Bewertung der Kennwerte des Gebäudes bekommen. Details sind unter dem folgenden Link zu finden:
https://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/131031_Heizkostenabrechnung.php

Antwort:

Wie bereits an anderen Stellen in diesem FAQ beschrieben, sind Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip (HKV-V) weniger trennscharf als elektronische Geräte (HKV-E). Das bedeutet, dass sie anfälliger dafür sind, Raumwärme aus anderen Quellen (Küchengeräte, aber auch Rohrwärme und sommerliche Hitze) mit zu erfassen. Dadurch wird eine bestehende Rohrwärmeproblematik nicht so schnell auffällig wie bei HKV-E. Eine solche Problematik sollte aber nicht nur Anlass zu einer Korrektur der Heizkostenabrechnung sein, sondern auch zu einer Prüfung der Anlage insgesamt. Eine schlecht betriebene, veraltete Anlage kann zu unnötig hohen Heizkosten führen. Insofern ist das Sichtbarwerden der Rohrwärmeproblematik nicht das eigentliche Problem. Die Korrektur mag im ersten Jahr der Anwendung dadurch für einen Teil der Nutzer unangenehm sein, weil diese nun selber Kosten tragen sollen, die zuvor anderen zugerechnet wurden. Pauschal von der Umrüstung auf HKV-E abzuraten ist daher nicht nur nicht sinnvoll, sondern dem Ziel der Energieeinsparung abträglich.

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