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VDI 4330 Blatt 3 - Checked

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Pollenmonitoring - Technische Pollensammlung mit Pollenmassenfilter (PMF) und Sigma-2-Sammler

At a glance

German title

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMO) - Pollen monitoring - Technical pollen sampling using pollen mass filter (PMF) and Sigma-2 sampler

Publication date
2007-01
Publisher
Technologies of Life Sciences
Author
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
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Number of pages
54
Available in
German, English
Abstract

Diese Richtlinie beschreibt ein Verfahren, mit dem Pollen mit dem Depositionssammler Sigma-2 zusammen mit dem PMF gesammelt werden können. An den Proben soll der Polleneintrag nach Art und Anzahl sowie der Anteil an transgenen Pollen bestimmt werden. Der Sigma-2-Sammler dient hierbei der standardisierten Probenahme zur direkten mikroskopischen Pollenanalyse. Mit dem PMF erhält man ausreichende Pollenmengen für eine molekularbiologische Diagnostik. Notwendige Grundlagen zum Verständnis dieser Richtlinie sind in VDI 4330 Blatt 1 und Blatt 2 dargelegt. Die Sammlung von Pollen mit technischen Sammlern für das GVO-Monitoring ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der biologischen Honigsammlung durch die Honigbiene zu sehen (VDI 4330 Blatt 4). Der Einsatz der technischen Passivsammler und der biologischen, aktiven Sammlerin Honigbiene ergänzen sich in vielfältiger und positiver Weise für das Pollenmonitoring von GVO. Während die technischen Sammler Ergebnisse zum Polleneintrag am Standort liefern, zeigen die Bienen eine raumübergreifende Sammelaktivität, die einen Querschnitt über die im Raum etablierten, blühenden Pflanzen ergibt. Mit beiden Sammelverfahren wird ein breites Pollenartenspektrum erfasst, wobei sich die Verfahren über die Vegetationszeit ergänzen. Für Rückschlüsse auf eine Herkunft von GVO sind gegebenenfalls weitere, hier nicht behandelte Verfahren und Informationen erforderlich.

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FAQ

Antwort:

Gerade das beschriebene ungleichmäßige Heizverhalten führt dazu, dass die Rohrwärmeproblematik wesentlich wird. Heizen alle Parteien einigermaßen gleichmäßig, so kann ruhig Rohrwärme auftreten, sie führt aber nicht zu signifikanten Kostenverschiebungen zwischen den Nutzern. Erst dann, wenn die Nutzer sehr verschiedenes Heizverhalten an den Tag legen, wird Rohrwärme zum Problem. Dann tritt „Unfairness“ auf, allerdings in dem Sinn, dass die „Vielheizer“ die Rohrwärme der „Sparer“ teilweise mitbezahlen. (Siehe dazu auch Frage und Antwort vom 28/8/2014.) Da das Ziel der HeizkV letztendlich, in Prosa ausgedrückt, gerade eine faire Verteilung der Heizkosten ist (Jeder soll das bezahlen, was er bekommt.), würde der Rückschritt zur Abrechnung ohne Rohrwärmekorrektur „Unfairness“ bedeuten. In einem solchen Fall ist zu erwarten, dass sich nun die bekannermaßen mit nicht selbst verursachten Kosten belasteten „Vielheizer“ benachteiligt fühlen würden. (Wie das rechtlich zu bewerten wäre, ist eine interessante Frage.)
Der Rückschritt hin zu einer Abrechnung ohne Anwendung der Rohrwärmekorrektur ist gleichwohl möglich. Hinweise auf die Rohrwärmeproblematik liefert die statistische Verteilung der abgelesenen Verbräuche. (Siehe dazu Frage und Antwort vom 25/11/2014.) Nun ändert sich natürlich diese Verteilung von Jahr zu Jahr. Trotzdem wird man nicht jedes Jahr wechseln wollen. Die Richtlinie VDI 2077 Beiblatt gibt daher auch Hinweise dazu, unter welchen Bedingungen wieder ohne Korrektur abgerechnet werden sollte. Voraussetzung dafür ist aber, dass sich die Verbräuche angeglichen haben.
Die von Ihnen aufgeworfene Frage nach der 70/30-Verteilung hat hiermit nicht direkt zu tun. Eine Aufsplittung der Heizkosten in verbrauchskostenunabhängige und verbrauchskostenabhängige findet in aller Regel auch bei Anwendung der Rohrwärmekorrektur statt. (Siehe dazu auch Frage und Antwort vom 14/11/2014.) Eine Erhöhung des verbrauchsunabhängigen Anteils an den Heizkosten trägt allenfalls dazu bei, die Empfindlichkeit der Abrechnung etwas zu mildern, weil ein Teil der Rohrwärme in den verbrauchsunabhängigen Kosten „untergeht“. Wärmere Kleidung und eine nicht so hohe Raumtemperatur sind Sparmaßnahmen, die vielleicht sogar der Gesundheit zugute kommen, weil der Sprung zwischen innen und außen nicht so groß ist. Man kann durchaus auch die Frage stellen, ob alle Räume zu allen Zeiten auf demselben Temperaturniveau gehalten werden müssen, und Heizwärme sparen, indem man z. B. weniger genutzte Räume nur zu bestimmten Tageszeiten auf behagliche Temperatur beheizt, sie aber während der Nichtnutzung etwas (aber nicht so weit, dass durch kalte Wände unbehagliche Zustände entstehen) absenkt. Dazu existieren technische Lösungen in Form von zeitgesteuerten Heizkörperventilen, die man inzwischen sogar beim Discounter erstehen kann.

Antwort:

Jeder darf (und kann in vernünftigen Grenzen) so heizen, wie er möchte. Und durch die Abrechnung nach VDI 2077 Beiblatt soll in Fällen mit wesentlichen Rohrwärmebeiträgen dafür Sorge getragen werden, dass auch jeder das an Wärme bezahlt, was er da per Heizkörperventil „bestellt“. Es ist nicht so (wenn Ihre Frage darauf abzielt), dass bei Anwendung der VDI 2077 Beiblatt die Kosten keine Rolle mehr spielen (siehe auch Frage und Antwort vom 10/10/2014). Wenn mehr geheizt wird, wird mehr Wärme verbraucht und es ist mehr Wärme zu bezahlen. Die Summe der Heizkosten, die auftritt, wird wie eine Torte auf die Nutzer verteilt. Die VDI 2077 Beiblatt dient lediglich dazu, sicherzustellen, dass jeder das Stück bezahlt, das er auf dem Teller liegen hat.

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