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VDI 4330 Blatt 1 - Checked

Beobachtungen ökologischer Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen - Gentechnisch veränderte Pflanzen - Grundlagen und Strategien

At a glance

German title

Monitoring the ecological effects of genetically modified organisms - Genetically modified plants - Basic principles and strategies

Publication date
2006-10
Publisher
Technologies of Life Sciences
Author
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
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Number of pages
19
Available in
German, English
Abstract

Die Richtlinie VDI 4330 Blatt 1 gilt für die Beobachtung ökologischer Wirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) und befasst sich nicht mit möglichen Wirkungen von GVP auf die menschliche Gesundheit. Sie gibt Kriterien für Planung und Durchführung der Beobachtung von ökologischen Wirkungen an die Hand und bildet den Rahmen für technische Anleitungen. Die Richtlinie beschreibt aus fachlicher Sicht Schutzgüter, Schutzziele und Prüfpunkte, die bei einer Beobachtung möglicher ökologischer Wirkungen von GVP zu berücksichtigen sind. Außerdem werden Kriterien für die Auswahl von Methoden und Beobachtungsflächen formuliert und Anforderungen an die Qualitätssicherung und Datenhaltung gestellt.

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FAQ

Antwort:

Ja, der Sachverhalt ist wie Sie beschreiben, gegenüber den Raumnutzern mit Heizkörper ungerecht, da Sie nicht erfassen, ob der Heizkörper benutzt wird oder nicht. Allein aus dem Vorhandensein eines Heizkörpers darauf zu schließen, dass dieser benutzt wird ist nicht in jedem Fall richtig.
Das Problem sind die Alternativen, der messtechnische Aufwand, der betrieben werden muss, um es wirklich ganz richtig zu machen soll ja den "Streitwert" auch nicht übersteigen.

Antwort:

Bei der Anwendung der VDI-Richtlinie 2077 geht es nicht um die Verteilung zu Gunsten oder zu Lasten von Wohnungen oder Gewerbe. Die Richtlinie soll helfen, die Abrechnung gerechter zu machen. Häufig profitieren Wohnungen, durch die Heizungsleitungen laufen, von der Wärmeabgabe der Rohe, sodass bei reiner Erfassung der Verbräuche an den Heizkörpern ein zu geringer Werte abgerechnet würde. Der von Ihnen geschilderte Fall passt nicht zur Abrechnung nach VDI 2077. Eigentlich müssten Sie davon profitieren, dass die Beheizung des EG nun von einem Mieter finanziert wird, Gegenüber einem Leerstand ist eine Verbesserung zu erwarten. Bitte lassen Sie die genauen Umstände mit der Abrechnung fachgerecht prüfen!

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