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VDI 4330 Blatt 1 - Checked

Beobachtungen ökologischer Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen - Gentechnisch veränderte Pflanzen - Grundlagen und Strategien

At a glance

German title

Monitoring the ecological effects of genetically modified organisms - Genetically modified plants - Basic principles and strategies

Publication date
2006-10
Publisher
Technologies of Life Sciences
Author
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
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Number of pages
19
Available in
German, English
Abstract

Die Richtlinie VDI 4330 Blatt 1 gilt für die Beobachtung ökologischer Wirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) und befasst sich nicht mit möglichen Wirkungen von GVP auf die menschliche Gesundheit. Sie gibt Kriterien für Planung und Durchführung der Beobachtung von ökologischen Wirkungen an die Hand und bildet den Rahmen für technische Anleitungen. Die Richtlinie beschreibt aus fachlicher Sicht Schutzgüter, Schutzziele und Prüfpunkte, die bei einer Beobachtung möglicher ökologischer Wirkungen von GVP zu berücksichtigen sind. Außerdem werden Kriterien für die Auswahl von Methoden und Beobachtungsflächen formuliert und Anforderungen an die Qualitätssicherung und Datenhaltung gestellt.

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FAQ

Antwort:

Der Trugschluss liegt im letzten Satz: „… nicht benutzt …“ Tatsächlich ist es so, dass Ihre Wohnung während Ihrer Abwesenheit durch die Rohrwärme mitbeheizt wurde, ob Sie nun die Heizkörper aufdrehen oder nicht. (Siehe dazu auch Frage und Antwort vom 29/8/2014.) Ich kann verstehen, dass Sie der Meinung sind, dass die Wohnung bei längerer Abwesenheit gerne beliebig auskühlen darf, da ja niemand da ist, der friert, doch ist das weder zulässig noch sinnvoll. Würde Ihre Wohnung beliebig abkühlen, bestünde die Gefahr von Schäden. Im Extremfall einer Abkühlung unter den Gefriepunkt käme es zum Gefrieren des Wassers in den Leitungen und zum Bersten der Leitungen; aber schon weit vorher bestünde die Gefahr des Niederschlag von Feuchtigkeit in den Wänden und dadurch zur Gefahr von Schimmelbildung, wodurch die Wohnung im schlimmsten Fall unbewohnbar werden könnte. Mietvertraglich sind Sie jedoch zum sorgsamen Umgang mit der Mietsache verpflichtet, was auch beinhaltet, dass Sie durch Mindestbeheizung Vorsorge gegen solche Gefährdungen tragen. Lange Rede, kurzer Sinn: Sie bekommen durch Rohrwärme eine bestimmte Grundwärme geliefert. Sie bezahlen daher für etwas, das sie tatsächlich genutzt haben.

Antwort:

Zu 1: Die Anwendung der Rohrwärmekorrektur nach VDI 2077 Beiblatt liegt zunächst grundsätzlich im Ermessen des Eigentümers. Das bedeutet, dass der Eigentümer, wenn er zu dem Schluss kommt, dass Kostenverschiebungen vorliegen, entscheiden muss, ob sie angewendet werden soll. Hierbei kann ihn ein Abrechnungsdienstleister beratend unterstützen, aber die Entscheidung liegt letztendlich beim Eigentümer, weil in der Rolle des Vermieters nur er z. B. auch die Auswirkungen auf den Hausfrieden einzuschätzen vermag. Im Fall einer Eigentumswohnanlage wäre die Entscheidung von der Eigentümergemeinschaft zu treffen. Zu 2: WENN eine Rohrwärmekorrektur angewendet wird, dann KANN sie nur auf ALLE Nutzeinheiten innerhalb einer Abrechnungseinheit angewendet werden.

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