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VDI 4330 Blatt 1 - Checked

Beobachtungen ökologischer Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen - Gentechnisch veränderte Pflanzen - Grundlagen und Strategien

At a glance

German title

Monitoring the ecological effects of genetically modified organisms - Genetically modified plants - Basic principles and strategies

Publication date
2006-10
Publisher
Technologies of Life Sciences
Author
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
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Number of pages
19
Available in
German, English
Abstract

Die Richtlinie VDI 4330 Blatt 1 gilt für die Beobachtung ökologischer Wirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) und befasst sich nicht mit möglichen Wirkungen von GVP auf die menschliche Gesundheit. Sie gibt Kriterien für Planung und Durchführung der Beobachtung von ökologischen Wirkungen an die Hand und bildet den Rahmen für technische Anleitungen. Die Richtlinie beschreibt aus fachlicher Sicht Schutzgüter, Schutzziele und Prüfpunkte, die bei einer Beobachtung möglicher ökologischer Wirkungen von GVP zu berücksichtigen sind. Außerdem werden Kriterien für die Auswahl von Methoden und Beobachtungsflächen formuliert und Anforderungen an die Qualitätssicherung und Datenhaltung gestellt.

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FAQ

Antwort:

Einrohr in den Wohnungen, Zweirohr im Haus? Das ist mir nicht verständlich.
Die Anwendung der VDI 2077 Blatt 3.5 (früher: Beiblatt) ist letztendlich unabhängig vom vorhandenen Heizungssystem. Es kommt nur darauf an, ob Rohrwärme tatsächlich in erheblichem Ausmaß vorhanden ist. Es besteht keine Pflicht, der Heizkostenabrechnung eine Dokumentation der Überprüfung beizulegen. Aus dem Fehlen dieser Beilage lässt sich denn auch nicht schlussfolgern, dass keine Überprüfung stattgefunden hätte.

Antwort:

Die Situation klingt in der Tat deutlich nach Rohrwärmeproblematik. Hier ist auf jeden Fall eine 50:50-Verteilung zu bevorzugen, um die Problematik schon einmal ein Stück weit zu entschärfen.

Sie schreiben von Funkwärmezählern. Gemeint sind wahrscheinlich Heizkostenverteiler mit Funkablesung (Geräte an den einzelnen Heizkörpern). Ein Verbrauchswärmeanteil von 54% ist eigentlich unkritisch. Das Abrechnungsunternehmen sollte überprüfen, ob die Basisempfindlichkeit und die Faktoren f_Sk und f_KQ richtig angewendet wurde.

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