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VDI 4330 Blatt 1 - Checked

Beobachtungen ökologischer Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen - Gentechnisch veränderte Pflanzen - Grundlagen und Strategien

At a glance

German title

Monitoring the ecological effects of genetically modified organisms - Genetically modified plants - Basic principles and strategies

Publication date
2006-10
Publisher
Technologies of Life Sciences
Author
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
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Number of pages
19
Available in
German, English
Abstract

Die Richtlinie VDI 4330 Blatt 1 gilt für die Beobachtung ökologischer Wirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) und befasst sich nicht mit möglichen Wirkungen von GVP auf die menschliche Gesundheit. Sie gibt Kriterien für Planung und Durchführung der Beobachtung von ökologischen Wirkungen an die Hand und bildet den Rahmen für technische Anleitungen. Die Richtlinie beschreibt aus fachlicher Sicht Schutzgüter, Schutzziele und Prüfpunkte, die bei einer Beobachtung möglicher ökologischer Wirkungen von GVP zu berücksichtigen sind. Außerdem werden Kriterien für die Auswahl von Methoden und Beobachtungsflächen formuliert und Anforderungen an die Qualitätssicherung und Datenhaltung gestellt.

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FAQ

Antwort:

Die Zusatzbeheizung mit einem Holzofen ist als spezielles Nutzerverhalten zu sehen. Ähnliche Effekt können z. B. auftreten bei häufiger Nutzung des Backofens in der Küche oder beim Vorliegen anderer signifikanter Wärmequellen. Durch eine solche Zusatzberheizung sinkt die Auslastung der zentralen Heizungsanlage, die ja ursprünglich dafür geplant war, dass das ganze Haus über diese Anlage beheizbar sein sollte. Die Anlage wird dann oft nicht mehr optimal betrieben, was dazu führt, dass Verluste (Kesselverluste, Verteilverluste usw.) zunehmen. Diese Verluste werden, wie die Rohrwärme auch ohne Rohrwärmekorrektur bevorzugt den Vielverbrauchern zugeschrieben, wiewohl sie eigentlich einfach dadurch entstehen, dass die Heizung überhaupt betrieben wird und zur Verfügung steht; sie wären damit eigentlich von allen gleichermaßen zu tragen. Durch die alternativen Wärmequellen klafft zusätzlich die Schere zwischen den Verbräuchen weiter auseinander: In den Zimmern, die Holzöfen o. ä. haben, wird der Heizkörper weniger genutzt, und geringere Zählerwerte treten auf. D. h. die Standardabweichung der Verbrauchswerte zwischen allen Nutzern, die an der Anlage hängen, wird größer. In solchen Fällen ist die Anwendung eines Rohrwärmekorrekturverfahrens gerade angeraten, um wieder Kostengerechtigkeit herzustellen.

Antwort:

<p>Frage 1:&nbsp;Die Anwendung der Rohrwärmekorrektur nach VDI 2077 Beiblatt liegt entsprechend einer Kann-Bestimmung in der HeizkV zunächst im Ermessen des Eigentümers. Das bedeutet, dass der Eigentümer, wenn er zu dem Schluss kommt, dass Kostenverschiebungen vorliegen, entscheiden muss, ob sie angewendet werden soll. Hierbei kann ihn ein Abrechnungsdienstleister beratend unterstützen, aber die Entscheidung liegt letztendlich beim Eigentümer, weil nur er z. B. in der Rolle des Vermieters auch die Auswirkungen auf den Hausfrieden einzuschätzen vermag. Im Fall einer Eigentumswohnanlage ist die Entscheidung von der Eigentümergemeinschaft zu treffen. Nun gibt es aber Urteile, die die Wahlfreiheit des Eigentümers einschränken. Zitat aus dem Urteil AZ 3 S 188/12 (LG Landau/Pfalz), 3. Zivilkammer: „In gravierenden Fällen mit einem besonders niedrigen Verbrauchswärmeanteil besteht kein Wahlrecht mehr. Es tritt eine &quot;Ermessensreduzierung auf Null&quot; ein, wenn die Kostenverteilung nach den allgemeinen Vorschriften der Heizkostenverordnung nicht mehr dem billigen Ermessen entspricht. Dann ist die Anwendung der anerkannten Regeln der Technik nach § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkV verbindlich.“ </p><p>Zu Frage 2: WENN eine Rohrwärmekorrektur angewendet wird, dann KANN sie nur auf ALLE Nutzeinheiten innerhalb einer Abrechnungseinheit angewendet werden.</p><p></p>

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