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VDI 4330 Blatt 1 - Checked

Beobachtungen ökologischer Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen - Gentechnisch veränderte Pflanzen - Grundlagen und Strategien

At a glance

German title

Monitoring the ecological effects of genetically modified organisms - Genetically modified plants - Basic principles and strategies

Publication date
2006-10
Publisher
Technologies of Life Sciences
Author
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
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Number of pages
19
Available in
German, English
Abstract

Die Richtlinie VDI 4330 Blatt 1 gilt für die Beobachtung ökologischer Wirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) und befasst sich nicht mit möglichen Wirkungen von GVP auf die menschliche Gesundheit. Sie gibt Kriterien für Planung und Durchführung der Beobachtung von ökologischen Wirkungen an die Hand und bildet den Rahmen für technische Anleitungen. Die Richtlinie beschreibt aus fachlicher Sicht Schutzgüter, Schutzziele und Prüfpunkte, die bei einer Beobachtung möglicher ökologischer Wirkungen von GVP zu berücksichtigen sind. Außerdem werden Kriterien für die Auswahl von Methoden und Beobachtungsflächen formuliert und Anforderungen an die Qualitätssicherung und Datenhaltung gestellt.

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FAQ

Antwort:

Nein, es besteht die Möglichkeit, aber nicht die Pflicht.

Antwort:

Die Frage lässt sich so pauschal nicht sicher beantworten. Einige grundsätzliche Aussagen:
Die Richtlinie VDI 2077 Beiblatt, aktuell VDI 2077 Blatt 3.5, ist dafür gedacht, die Rohrwärmeabgabe, sofern sie zu wesentlichen Kostenverzerrungen führt, in der Heizkostenabrechnung zu berücksichtigen. Die Vorgehensweise zur Erkennung einer Rohrwärmeproblematik und die Kriterien sind in der Tat davon unabhängig, ob die Rohre sichtbar verlegt sind oder im Estrich oder dgl. Es geht in der Richtlinie allein darum, eine tatsächlich stattfindende Rohrwärmeabgabe als relevant zu erkennen und zu korrigieren.
Nun hat es ein Gerichtsurteil gegeben, dass den Wortlaut der HeizkostenV so interpretiert, dass eine Korrektur nach VDI 2077 nur bei sichtbar verlegten Leitungen gestattet. (Dies wird aus dem Wort „freiliegend“ in der HeizkostenV abgeleitet.) Aus technischer Sicht ist das kein sinnvolles Kriterium, da eine nennenswerte Wärmeübertragung nachweislich (z. B. durch Thermografie und andere Messwerte) auch stattfinden kann, wenn die Rohre für das menschliche Auge nicht sichtbar sind.
Zur Frage, ob auch Heizkosten abgerechnet werden können, wenn die Heizung ausgefallen ist: Eine Heizung, die ein ganzes Jahr ausgefallen ist, sollte keinen Verbrauch haben, den man abrechnen kann. Also vermute ich, die Heizung ist nur zeitweise ausgefallen. Dann kann man natürlich den Verbrauch abrechnen, der angefallen ist. Bei längerfristigen Ausfällen während der kalten Jahreszeit wäre allerdings zu fragen, ob die Wohnung ohne Heizung noch uneingeschränkt nutzbar ist. Wird das verneint, wäre über entsprechende Maßnahmen, wie Mietminderung oder Kündigung nachzudenken. Das lässt sich aber alles nur im spezifischen Einzelfall und unter Hinzuziehung eines Rechtsbeistands klären.

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