VDI 4285 Blatt 3
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Messtechnische Bestimmung der Emissionen diffuser Quellen - Quantifizierung von diffusen Feinstaubemissionen aus industriellen Anlagen einschließlich landwirtschaftlicher Quellen
At a glance
- German title
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Determination of diffusive emissions by measurements - Quantification of diffusive emissions of fine dust from industrial plants including agricultural sources
- Publication date
- 2015-11
- Publisher
- VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) - Normenausschuss
- Author
- Fachbereich Umweltmesstechnik
- Related manuals
- Number of pages
- 47
- Available in
- German, English
- Abstract
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Diese Richtlinie beschreibt Verfahren zur Ermittlung und Quantifizierung von Feinstaubemissionen wie PM10 und PM2,5 aus industriellen Anlagen einschließlich landwirtschaftlicher Quellen. Somit ergänzt und konkretisiert diese Richtlinie die Vorgaben der VDI 4285 Blatt 1, die die allgemeinen Grundlagen zur Ermittlung diffuser Emissionen festlegt. Es werden Verfahren zur Quellenidentifizierung vorgestellt und verschiedene Vorgehensweisen zur Ermittlung der Quellstärke relevanter diffuser Quellen präsentiert. Diffuse Quellen im Sinne dieser Richtlinie umfassen industrielle Anlagen, bei denen staubförmige Emissionen aus nicht gefassten Quellen freigesetzt werden, wie sie beispielsweise bei Produktionsprozessen aus der Hallenabluft oder beim Umschlag und Transport staubender Güter auftreten. Ebenso können landwirtschaftliche Quellen Ursache diffuser Staubemissionen sein. Hierzu können sowohl große Tierhaltungsanlagen als auch landwirtschaftlich bearbeitete Flächen zählen. Diese Richtlinie erlaubt auch die Untersuchung der Staubinhaltsstoffe. Sie kann auch auf Bioaerosole angewendet werden, wenn direkte Verfahren zum Einsatz kommen. Diese Richtlinie wendet sich an alle, die mit der Planung, Durchführung oder Auswertung von Messungen zur Ermittlung diffuser Feinstaubemissionen wie PM10 und PM2,5 aus industriellen Anlagen einschließlich landwirtschaftlicher Quellen befasst sind. Auftraggebern wie Auftragnehmern kann der Inhalt dieser Richtlinie in gleicher Weise als Grundlage dienen, beispielsweise für die Formulierung von Pflichtenheften oder Leistungsverzeichnissen für die Durchführung von solchen Untersuchungen.