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VDI 2077 Blatt 3.2

Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung - Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen - Kostenaufteilung in verbundenen Anlagen

At a glance

German title

Energy consumption accounting for the building services - Heat and hot-water supply installations - Cost allocation in connected installations

Publication date
2013-06
Publisher
Bauen und Gebäudetechnik
Author
Facility-Management
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Number of pages
23
Available in
German, English
Abstract

Diese Richtlinie gilt für die Kostenverteilung in Wärmeversorgungseinrichtungen. Die Kosten für Energie und den Betrieb von Wärmeversorgungseinrichtungen sind dabei verbrauchsunabhängig und verbrauchsabhängig zu verteilen. Die Richtlinie befasst sich mit der Abtrennung der Kosten zur Trinkwassererwärmung bei Anlagen, die zur Beheizung von Räumen und zur Trinkwassererwärmung dienen. Erstmalig werden durch diese Richtlinie komplexere Anlagen erfasst und Verfahren beschrieben, die eine Abrechnung solcher Anlagen ermöglichen. Anlagen, bei welchen die Energiekosten des einzelnen Nutzers direkt mit dem Versorgungsunternehmen tarifabhängig abgerechnet werden, bleiben von dieser Richtlinie unberührt.

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FAQ

Antwort:

Das klingt zunächst plausibel, wenn man annimmt, dass die "Randlagen" tatsächlich identisch sind. ABER: Es könnte sein, dass Rohrwärme nach Rohrlänge abgerechnet wird, und dass die Randwohnungen auf der einen Seite weniger Rohrlänge haben als auf der anderen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass das Nutzerverhalten in den beiden Randwohnungen stark unterschiedlich ist. Beides ist per Ferndiagnose aber nicht zu klären.

Antwort:

Es sieht so aus, als würden hier Dinge vermischt: Die VDI-Richtlinie führt nicht zu einer Änderung der Kosten insgesamt, sondern beschreibt nur die richtige Aufteilung. Die Kosten muss man sich wie eine Torte vorstellen, die ja durch unterschiedliche Verteilungsmodalitäten auch nicht größer wird – nur die Relationen der einzelnen Stücke ändern sich evtl. Dazu passt, dass Sie schreiben, dass sich die Heizwärmekosten um praktisch den Wert reduziert haben, um den sich die Kosten für Wassererwärmung erniedrigt haben. Die Torte ist also immer noch dieselbe, anders ausgedrückt: Alle Mieter zusammen zahlen immer noch dasselbe, nämlich die Summe der Betriebskosten. Jetzt ist es nur so, dass diejenigen, die weniger heizen und mehr Warmwasser verbrauchen, höher belastet werden, was aber sachlich richtig ist, denn letztendlich soll ja jeder die Energie bezahlen, die er bekommt, nicht irgendwelche geschätzten Werte. Die Berechnung nach Formel ist eine Hilfskonstruktion, vorzugsweise führt man die Warmwasserabtrennung mit einem Wärmezähler durch. Sie schreiben es zwar nicht, aber ich vermute, Sie implizieren, dass ein solcher eingebaut wurde, wenn früher nach Formel, jetzt aber anderweitig abgetrennt wird. Die frühere Abtrennung war dann eine Schätzung, die jetzige basiert auf einer Messung. Gegen die Messung einsprechen zu wollen ist sinnlos, da sie die genaueren Resultate liefert.

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