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VDI 2077 Blatt 3.2

Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung - Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen - Kostenaufteilung in verbundenen Anlagen

At a glance

German title

Energy consumption accounting for the building services - Heat and hot-water supply installations - Cost allocation in connected installations

Publication date
2013-06
Publisher
Bauen und Gebäudetechnik
Author
Facility-Management
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Number of pages
23
Available in
German, English
Abstract

Diese Richtlinie gilt für die Kostenverteilung in Wärmeversorgungseinrichtungen. Die Kosten für Energie und den Betrieb von Wärmeversorgungseinrichtungen sind dabei verbrauchsunabhängig und verbrauchsabhängig zu verteilen. Die Richtlinie befasst sich mit der Abtrennung der Kosten zur Trinkwassererwärmung bei Anlagen, die zur Beheizung von Räumen und zur Trinkwassererwärmung dienen. Erstmalig werden durch diese Richtlinie komplexere Anlagen erfasst und Verfahren beschrieben, die eine Abrechnung solcher Anlagen ermöglichen. Anlagen, bei welchen die Energiekosten des einzelnen Nutzers direkt mit dem Versorgungsunternehmen tarifabhängig abgerechnet werden, bleiben von dieser Richtlinie unberührt.

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FAQ

Antwort:

Der einleitende Text zu Tabelle 2 ist zu beachten: "Werden die Anwendungsgrenzen nach Tabelle 2 für alle drei Kenngrößen erreicht, wird die Anwendung eines der in den folgenden Abschnitten beschriebenen Verfahrens besonders empfohlen."
Dies bedeutet: Erfüllung der Kriterien ist ein deutlicher Hinweis, dass in der Tat eine Rohrwärmeproblematik vorliegt. Die Anwendung eines Rohrwärmekorrekturverfahrens kann jedoch durchaus auch dann sinnvoll sein, wenn nicht alle drei Kriterien erfüllt sind.

Antwort:

Mehr zu heizen kann keinen "Ausgleich" schaffen, sondern führt nur zu einem Mehrverbrauch, der sich auch in der Heizkostenabrechnung niederschlägt. Wer, sei es aus Umweltbewusstsein oder Sparsamkeit, sei es wegen einer Vorliebe für kühlere Raumtemperaturen, sparsamer heizt, muss in jedem Fall erkennen, dass mehr zu heizen auch bedeutet mehr zu bezahlen.
Die Anwendung einer Rohrwärmekorrektur ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben, sondern liegt im Ermessen des Vermieters/Betreibers. Dieser wird dabei üblicherweise durch sein Ableseunternehmen beraten. Die Auswahl der Methode kann schon deswegen nicht in der Richtlinie vorgegeben werden, weil es von den örtlichen Gegebenheiten (Heizungsanlage, Rohrsystem) abhängt, welches Verfahren am am sinnvollsten ist.

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