VDI 2077 Blatt 3.2
Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung - Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen - Kostenaufteilung in verbundenen Anlagen
At a glance
- German title
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Energy consumption accounting for the building services - Heat and hot-water supply installations - Cost allocation in connected installations
- Publication date
- 2013-06
- Publisher
- Bauen und Gebäudetechnik
- Author
- Facility-Management
- Related manuals
- Number of pages
- 23
- Available in
- German, English
- Abstract
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Diese Richtlinie gilt für die Kostenverteilung in Wärmeversorgungseinrichtungen. Die Kosten für Energie und den Betrieb von Wärmeversorgungseinrichtungen sind dabei verbrauchsunabhängig und verbrauchsabhängig zu verteilen. Die Richtlinie befasst sich mit der Abtrennung der Kosten zur Trinkwassererwärmung bei Anlagen, die zur Beheizung von Räumen und zur Trinkwassererwärmung dienen. Erstmalig werden durch diese Richtlinie komplexere Anlagen erfasst und Verfahren beschrieben, die eine Abrechnung solcher Anlagen ermöglichen. Anlagen, bei welchen die Energiekosten des einzelnen Nutzers direkt mit dem Versorgungsunternehmen tarifabhängig abgerechnet werden, bleiben von dieser Richtlinie unberührt.
FAQ
Antwort:
Wenn man die Berechnungsgleichungen der Richtlinie anwendet, sollten die Zahlen rauskommen. Falls dem nicht so ist, zeigen Sie uns gerne auf, wo Abweichungen auftreten.
Es ist möglich, dass einzelne Ausschussmitglieder sich für ihren persönlichen Gebrauch Berechnungstabellen erstellt haben. Eine abgestimmte, "offizielle" Datei gibt es jedoch nicht.
Antwort:
Stimmt: Ein Konzept mit im Sommer durchlaufendem BHKW ist technisch nicht sinnvoll, insbesondere da überhaupt keine Nutzwärmeabgabe in Form von Trinkwassererwärmung vorliegt.
Unklar ist das messtechnische Konzept. Möglicherweise wird die Wärmeabgabe des BHKW erfasst; wenn nicht geheizt wird, sind das aber nur Verluste. Insofern ließe sich dann der Betreiber im Sommer die Brennstoffkosten subventionieren, obwohl gar kein Verbrauch vorliegt.
VDI 2077 Blatt 3.1 geht natürlich davon aus, dass ein erfasster oder berechneter Verbrauch ab Wärmeerzeuger aus einem vorliegendem Nutzwärmebedarf resultiert.
So wie dargestellt, erscheint das sehr fragwürdig. Evtl. liegt auch ein Verstoß gegen andere Regularien vor; z.B. gibt es ja teilweise Steuererstattungen bzw. KWK-Boni für den Betreiber. Wenn die Wärme gar nicht genutzt wird, wären diese Vergünstigungen natürlich zu Unrecht gezahlt.
Unabhängig davon ist zu vermuten, dass überhaupt nicht nach Blatt 3.1 abgerechnet wird. Das wäre zunächst zu klären.