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VDI 2077 Blatt 3.2

Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung - Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen - Kostenaufteilung in verbundenen Anlagen

At a glance

German title

Energy consumption accounting for the building services - Heat and hot-water supply installations - Cost allocation in connected installations

Publication date
2013-06
Publisher
Bauen und Gebäudetechnik
Author
Facility-Management
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Number of pages
23
Available in
German, English
Abstract

Diese Richtlinie gilt für die Kostenverteilung in Wärmeversorgungseinrichtungen. Die Kosten für Energie und den Betrieb von Wärmeversorgungseinrichtungen sind dabei verbrauchsunabhängig und verbrauchsabhängig zu verteilen. Die Richtlinie befasst sich mit der Abtrennung der Kosten zur Trinkwassererwärmung bei Anlagen, die zur Beheizung von Räumen und zur Trinkwassererwärmung dienen. Erstmalig werden durch diese Richtlinie komplexere Anlagen erfasst und Verfahren beschrieben, die eine Abrechnung solcher Anlagen ermöglichen. Anlagen, bei welchen die Energiekosten des einzelnen Nutzers direkt mit dem Versorgungsunternehmen tarifabhängig abgerechnet werden, bleiben von dieser Richtlinie unberührt.

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FAQ

Antwort:

Die Verbraucherzentralen bieten diesen Service für einen geringen Betrag (aktuell 5 EUR) an. Im Rahmen der Überprüfung durch einen Energieberater kann man nicht nur die eigenen Kosten überprüfen lassen, sondern auch eine Bewertung der Kennwerte des Gebäudes bekommen. Details sind unter dem folgenden Link zu finden:
https://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/131031_Heizkostenabrechnung.php

Antwort:

Wie bereits an anderen Stellen in diesem FAQ beschrieben, sind Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip (HKV-V) weniger trennscharf als elektronische Geräte (HKV-E). Das bedeutet, dass sie anfälliger dafür sind, Raumwärme aus anderen Quellen (Küchengeräte, aber auch Rohrwärme und sommerliche Hitze) mit zu erfassen. Dadurch wird eine bestehende Rohrwärmeproblematik nicht so schnell auffällig wie bei HKV-E. Eine solche Problematik sollte aber nicht nur Anlass zu einer Korrektur der Heizkostenabrechnung sein, sondern auch zu einer Prüfung der Anlage insgesamt. Eine schlecht betriebene, veraltete Anlage kann zu unnötig hohen Heizkosten führen. Insofern ist das Sichtbarwerden der Rohrwärmeproblematik nicht das eigentliche Problem. Die Korrektur mag im ersten Jahr der Anwendung dadurch für einen Teil der Nutzer unangenehm sein, weil diese nun selber Kosten tragen sollen, die zuvor anderen zugerechnet wurden. Pauschal von der Umrüstung auf HKV-E abzuraten ist daher nicht nur nicht sinnvoll, sondern dem Ziel der Energieeinsparung abträglich.

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