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VDI 2077 Blatt 3.2

Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung - Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen - Kostenaufteilung in verbundenen Anlagen

At a glance

German title

Energy consumption accounting for the building services - Heat and hot-water supply installations - Cost allocation in connected installations

Publication date
2013-06
Publisher
Bauen und Gebäudetechnik
Author
Facility-Management
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Number of pages
23
Available in
German, English
Abstract

Diese Richtlinie gilt für die Kostenverteilung in Wärmeversorgungseinrichtungen. Die Kosten für Energie und den Betrieb von Wärmeversorgungseinrichtungen sind dabei verbrauchsunabhängig und verbrauchsabhängig zu verteilen. Die Richtlinie befasst sich mit der Abtrennung der Kosten zur Trinkwassererwärmung bei Anlagen, die zur Beheizung von Räumen und zur Trinkwassererwärmung dienen. Erstmalig werden durch diese Richtlinie komplexere Anlagen erfasst und Verfahren beschrieben, die eine Abrechnung solcher Anlagen ermöglichen. Anlagen, bei welchen die Energiekosten des einzelnen Nutzers direkt mit dem Versorgungsunternehmen tarifabhängig abgerechnet werden, bleiben von dieser Richtlinie unberührt.

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FAQ

Antwort:

Eindeutig ja. Es müssen nicht zwingend ungedämmt verlegte Rohre und auch nicht zwingend freiliegende Leitungen sein, die Rohrwärme abgeben. Thermografien belegen beispielsweise, wie effektiv auch im Estrich verlegte Leitungen Rohrwärme abstrahlen. Allein das Vorhandensein von Dämmmaterial bedeutet ja auch nicht, dass die Dämmung auch hinreichend effektiv ist. Die Kriterien in VDI 2077 Beiblatt zielen ganz klar darauf ab, die Fälle herauszufiltern, in denen Rohrwärme 1) auftritt und 2) zu Kostenverzerrungen führt.
Seit November 2016 gibt es den Entwurf VDI 2077 Blatt 3.5, die überarbeitete Version von VDI 2077 Beiblatt. Dort wurde das Verfahren zum Herausfiltern der Fälle mit rohrwärmebedingter Kostenverzerrung nochmal deutlich verfeinert.

Antwort:

Hier handelt es sich vermutlich um eine stark vereinfachte Aussage.
Die Rohrwärmekorrektur kann und soll angewendet werden, solange das Problem auftritt. Aber das Problem ist möglicherweise bedingt durch technische Mängel, z. B. einen fehlenden hydraulischen Abgleich, und es steht ganz klar in der Richtlinie, dass die Behebung technischer Mängel Vorrang hat. Vermutlich ist das gemeint: Es soll an der Anlage etwas verbessert werden, sodass die Rohrwärmeproblematik nicht mehr so eklatant auftritt und die Anwendung des Verfahrens entfallen kann. Sollte sich jedoch herausstellen, dass die Anlage auch nach der Verbesserung noch signifikant Rohrwärme abgibt, die zu Kostenverzerrungen führt, sollte das Verfahren auch danach wieder angewendet werden.

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