Direkt zum Inhalt

VDI 2077 Blatt 3.1

Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen

At a glance

German title

Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems

Publication date
2012-11
Publisher
Bauen und Gebäudetechnik
Author
Facility-Management
Related manuals
Number of pages
23
Available in
German, English
Abstract

Die Richtlinie findet Anwendung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Bereich der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV), bei denen die Wärme komplett verwertet wird (ohne Notkühlung), und zeigt Methoden zur Abrechnung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten auf. Diese Richtlinie ist nicht anzuwenden bei Anlagen die nach AVB FernwärmeV abgerechnet werden (Contracting, gewerbliche Wärmelieferung).

View Table of Contents (PDF file)

Purchase VDI Standard

Price from
83,90 EUR VAT included
Purchase now

FAQ

Antwort:

Der einleitende Text zu Tabelle 2 ist zu beachten: "Werden die Anwendungsgrenzen nach Tabelle 2 für alle drei Kenngrößen erreicht, wird die Anwendung eines der in den folgenden Abschnitten beschriebenen Verfahrens besonders empfohlen."
Dies bedeutet: Erfüllung der Kriterien ist ein deutlicher Hinweis, dass in der Tat eine Rohrwärmeproblematik vorliegt. Die Anwendung eines Rohrwärmekorrekturverfahrens kann jedoch durchaus auch dann sinnvoll sein, wenn nicht alle drei Kriterien erfüllt sind.

Antwort:

Mehr zu heizen kann keinen "Ausgleich" schaffen, sondern führt nur zu einem Mehrverbrauch, der sich auch in der Heizkostenabrechnung niederschlägt. Wer, sei es aus Umweltbewusstsein oder Sparsamkeit, sei es wegen einer Vorliebe für kühlere Raumtemperaturen, sparsamer heizt, muss in jedem Fall erkennen, dass mehr zu heizen auch bedeutet mehr zu bezahlen.
Die Anwendung einer Rohrwärmekorrektur ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben, sondern liegt im Ermessen des Vermieters/Betreibers. Dieser wird dabei üblicherweise durch sein Ableseunternehmen beraten. Die Auswahl der Methode kann schon deswegen nicht in der Richtlinie vorgegeben werden, weil es von den örtlichen Gegebenheiten (Heizungsanlage, Rohrsystem) abhängt, welches Verfahren am am sinnvollsten ist.

Ask a question / Contact us