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VDI 2077 Blatt 3.1

Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen

At a glance

German title

Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems

Publication date
2012-11
Publisher
Bauen und Gebäudetechnik
Author
Facility-Management
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Number of pages
23
Available in
German, English
Abstract

Die Richtlinie findet Anwendung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Bereich der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV), bei denen die Wärme komplett verwertet wird (ohne Notkühlung), und zeigt Methoden zur Abrechnung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten auf. Diese Richtlinie ist nicht anzuwenden bei Anlagen die nach AVB FernwärmeV abgerechnet werden (Contracting, gewerbliche Wärmelieferung).

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FAQ

Antwort:

Nicht zwingend. Heizkostenverteiler werden in Prüfständen geprüft und so kalibriert und bewertet, dass ihre Messwerte mit der von dem jeweiligen, spezifizierten Heizkörper abgegebenen Wärmemenge korrelieren. Anders ausgedrückt: Ich kann einen Heizkostenverteiler desselben Typs an zwei verschiedenen Heizkörper anbringen. Er zeigt dann üblicherweise denselben Zahlenwert an, solange nur die Temperaturen der Heizkörper und des Raums identisch sind. Hat jetzt der eine der beiden Heizkörper beispielsweise die doppelte Fläche, gibt er natürlich mehr Wärme an den Raum ab. Das muss ich dann durch Faktoren rechnerisch berücksichtigen.

Antwort:

Das ist nach meinem Verständnis ein Stück weit eine philosophische Frage: Nach dem Verständnis der VDI 2077b Beiblatt wird Ihnen nach der Rohrwärmekorrektur Wärme in Rechnung gestellt, die Sie ohne Zweifel verbraucht haben, die nur aufgrund der „Darreichungsform“ (eben über die Rohre – und damit unerfasst – statt über die Heizkörper nicht gemessen wurde (siehe auch Fragen/Antworten vom 29/8/2014, 9/10/2014 und 31/10/2014). Das Korrekturverfahren der VDI 2077 Beiblatt korrigiert den Verbrauch, ändert aber nichts an den Grundkosten.

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