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VDI 2077 Blatt 3.1 Berichtigung 1

Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen - Berichtigung zur Richtlinie VDI 2077 Blatt 3.1:2012-11

At a glance

German title

Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems - Corrigendum concerning guideline VDI 2077 Part 3.1:2012-11

Publication date
2013-10
Publisher
Bauen und Gebäudetechnik
Author
Facility-Management
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Number of pages
2
Available in
German, English
Abstract

Das Dokument enthält einen Korrekturhinweis.

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FAQ

Antwort:

Heizkostenverteiler heißen so, weil sie Werte liefern, die zur Verteilung der Heizkosten dienen, keine sinnvoll in Energie umrechenbarenbaren Messgrößen. Wärmezähler (die allerdings eher selten vorhanden sind, weil teuer) messen die in eine Nutzeinheit abgegebene Energie, aber eben auch nur diese. Energieaufwände für Bereitstellung und Verteilung werden nicht erfasst. Eine Entsprechung zwischen Ableseeinheiten und Energieeinheiten kann daher nicht angegeben werden. Um den Wirkungsgrad einer Anlage zu messen, müsste man einen Wärmezähler anbringen, der direkt am Kessel durch Differenzmessung zwischen Vor- und Rücklauf die von der Anlage bereitgestellte Leistung bestimmt und über die Zeit integriert.

Antwort:

Ein genereller Anspruch auf Abrechnung nach Fläche besteht nicht. Wenn festgestellt würde, dass die vorliegende Verbrauchsausstattung ungeeignet ist, wäre eine Abrechnung nach Fläche geboten (§9a der HeizkostenV).
Die angegebenen Werte (20% "erfasste kWh") lassen einen hohen Rohrwärmeanteil vermuten (Anmerkung: Heizkostenverteiler erfassen keinen exakten Energieverbrauch. VDI 2077 spricht von Verbrauchswärmeanteil). Leider sind Korrekturverfahren, z.B. nach VDI 2077 Blatt 3.5, bei im Estrich verlegten Leitungen (wie im vorliegenden Fall) gemäß einem BGH-Urteil nicht anwendbar. Inwieweit durch den zu vermutenden hohen Rohrwärmeanteil eine unbillige Kostenverteilung verursacht wurde und eine flächenbezogene Abrechnung angezeigt wäre, kann wohl nur im Rahmen einer Detailuntersuchung durch einen Sachverständigen festgestellt werden.

Unabhängig von der Frage der aktuellen Abrechnung kann vermutet werden, dass hier eine zu hohe Heizkurveneinstellung vorliegt. Eine Anpassung der Vorlauftemperaturregelung könnte für die Zukunft eine Erhöhung des Verbrauchswärmeanteils aber auch einen insgesamt energieeffizienteren Betrieb ermöglichen.

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