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VDI 2047 Blatt 3

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - Kühltürme über 200 MW Kühlleistung (VDI-Kühlturmregeln)

At a glance

German title

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems - Cooling towers with a cooling power greater than 200 MW (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Publication date
2018-04
Publisher
Energie und Umwelt
Author
Energie- und Umwelttechnik
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Number of pages
34
Available in
German, English
Abstract

Kühltürme können Quellen für luftgetragene Keime, insbesondere für Legionellen, sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb von großen Naturzugkühltürmen. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Kühltürme.

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FAQ

Antwort:

Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein totes Papier, sondern muss regelmäßig aktualisiert werden. Von daher würde ich tatsächlich eine Aktualisierung oder gar neue Gefährdungsbeurteilung empfehlen.

Antwort:

www.kavka.bund.de

kavka = *KA*taster *V*erdunstungs*K*ühl*A*nlagen

Solange Sie in der Phase sind, keine VKA zu haben, sondern nur darüber nachzusinnen, brauchen Sie nichts zu melden. Wenn Sie jedoch eine in Betrieb setzen wollen oder schon betreiben, müssen Sie sie melden.

Die Gefährdungsbeurteilung muss eigentlich schon lange vorliegen. Die Betreiberpflicht zur Erstellung einer solchen ergibt sich nämlich nicht erst aus der 42. BImSchV. Der Betreiber war schon lange verpflichtet, seine Anlage in verkehrssicherem Zustand zu halten, und jeder Arbeitgeber hat "schon immer" die Pflicht gehabt, für die Arbeiten seiner Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die 42. BImSchV hat lediglich das Augenmerk auf eine bestimmte, sehr konkrete Gefährdung gerichtet.

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