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VDI 2047 Blatt 3

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - Kühltürme über 200 MW Kühlleistung (VDI-Kühlturmregeln)

At a glance

German title

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems - Cooling towers with a cooling power greater than 200 MW (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Publication date
2018-04
Publisher
Energie und Umwelt
Author
Energie- und Umwelttechnik
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Number of pages
34
Available in
German, English
Abstract

Kühltürme können Quellen für luftgetragene Keime, insbesondere für Legionellen, sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb von großen Naturzugkühltürmen. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Kühltürme.

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FAQ

Antwort:

Es gibt immer wieder Fälle, wo eine oder mehrere Kühlzellen außer Betrieb sind. Das schlägt sich erfahrungsgemäß nicht in den Untersuchungsergebnissen nieder. Auch ein Wechsel der Zellen, in denen die Probenahme
dann stattfindet, zeigt, soweit uns bekannt, keine Auffälligkeiten. Dasselbe gilt für die Befunde nach Wiederinbetriebnahme von stillgelegten Zellen.
Einzelne Zellen von VKA lassen sich im Kataster auch nicht so ohne weiteres als Anlagen definieren, wenn
der Gesamtkreislauf z.B. nur eine Messwarte oder Bioziddosierstelle hat (die ja dann in KaVKA für alle Zellen dieselbe wäre; man kann sie örtlich/räumlich aber nur einmal zuordnen).
Von daher wäre eine individuelle Beprobung jeder einzelnen Zelle nur dann angezeigt, wenn es konkreten Anlass zur Sorge gibt, dass hier signifikant andere Bedingungen vorliegen.

Nachtrag am 9.10.2019:
Eine Pauschalaussage für diese Anordnung zu treffen, ist immer schwierig und bedarf weiterer Informationen. Prinzipiell ist in so einem Fall immer zu empfehlen, die Anlage und den Systemschaltplan genau anzuschauen. Wenn der Vorlauf (zur VKA) eindeutig miteinander verbunden ist, wäre es möglich, die VKA im Kataster als eine Anlage zu sehen. Es sind solche Fälle bekannt. Die Legionellenvermehrung findet nach unseren Erkenntnissen zum großen Teil auf der Warmwasserseite statt. Bei der abgeschalteten Zelle sollte die Wasserverteilung (WW-Seite) selbstentleerend ein. Die Stagnation in der Tasse ist in der Regel weniger relevant und hätte bei einer hydraulischen Verbindung (KW-Seite) eine Auswirkung auf das gesamte Kühlsystem. Die Austrocknung der Kühleinbauten kann sogar einen positiven Effekt auf den hygienischen Zustand haben, da Biofilme ausgetrocknet werden und sie sich so besser von den Einbauten lösen können. Es gibt Anlagen welche diesen Zustand bewusst, durch sogenannte Zonenabschaltungen, hereinführen.

Antwort:

Eine VKA *kann* nicht Bestandteil einer Trinkwasser-Installation sein, sondern muss durch eine Sicherungseinrichtung von dieser getrennt sein. Ob Sie vor der Versprühung immer noch eine annehmbare Wasserbeschaffenheit ähnlich der von Trinkwasser haben, hängt von der Länge und dem Material der Zuleitung sowie von etwaiger Stagnation des Wassers bei Anlagenstillstand ab. Das kann man ohne Kenntnis der Anlage aber nicht beantworten. Wenn es also Gründe gibt, einen eine Gefährdung bedingenden Einfluss der Zusatzwasserbeschaffenheit zu vermuten, erscheint die Untersuchung sinnvoll. Ob eine rechtlich festgelegte Pflicht dazu besteht oder nicht, ist dabei nachrangig.

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