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VDI 2047 Blatt 3

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - Kühltürme über 200 MW Kühlleistung (VDI-Kühlturmregeln)

At a glance

German title

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems - Cooling towers with a cooling power greater than 200 MW (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Publication date
2018-04
Publisher
Energie und Umwelt
Author
Energie- und Umwelttechnik
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Number of pages
34
Available in
German, English
Abstract

Kühltürme können Quellen für luftgetragene Keime, insbesondere für Legionellen, sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb von großen Naturzugkühltürmen. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Kühltürme.

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FAQ

Antwort:

Ich halte diese Vorgehensweise nicht für sinnvoll: Tropfenabscheider in Verdunstungskühlanlagen funktionieren innerhalb einer nach oben wie nach unten begrenzten Bandbreite von Luftgeschwindigkeiten. Auch bei Unterschreitungen kann es also zu Aerosolaustrag kommen, ggf. an anderen Stelle der Anlage (bei einem Kühlturm beispielsweise unten statt oben).
Die von Ihnen genannte Empfehlung entstammt einer nicht mehr aktuellen Version der Richtlinie. Ich empfehle, die neue Version zu erwerben und zu studieren.

Antwort:

Historisch betrachtet war die VDI 2047 Blatt 2 zuerst da. Sie ist, wie in der Begründung zur 42. BImSchV ausgeführt, maßgeblich für den Stand der Technik beim Betrieb von Verdunstungskühlanlagen. Die Verordnung fordert verpflichtend längst nicht so viel wie die VDI 2047 Blatt 2. Als wir die Überarbeitung der VDI 2047 Blatt 2 in Angriff genommen haben, war uns die Gesetzespyramide bewusst: Die Verordnung steht über der privatrechtlichen Empfehlung in einer allgemein anerkannten Regel der Technik. Heißt: Verordnung ist zwingend einzuhalten, Richtlinie (, die etwas mehr fordert,) dringend anempfohlen. Wir hatten daher bei der Einfügung der Anmerkung die Absicht, den Nutzern zu sagen "Das, was die Verordnung fordert, MUSST Du tun. Bei den Messgrößen, wo die Richtlinie über die Verordnung hinausgeht (und nur bei denen!), darfst Du auf Basis Deiner Erfahrungen das Raster auch mal ausdehnen." Möglicherweise ist uns da eine missverständliche Formulierung ge"glückt". Aber so ist es gemeint.

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