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VDI 2047 Blatt 3

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - Kühltürme über 200 MW Kühlleistung (VDI-Kühlturmregeln)

At a glance

German title

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems - Cooling towers with a cooling power greater than 200 MW (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Publication date
2018-04
Publisher
Energie und Umwelt
Author
Energie- und Umwelttechnik
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Number of pages
34
Available in
German, English
Abstract

Kühltürme können Quellen für luftgetragene Keime, insbesondere für Legionellen, sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb von großen Naturzugkühltürmen. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Kühltürme.

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FAQ

Antwort:

Die verschiedenen Temperaturen beziehen sich auf verschiedene Dinge: die eine auf betriebsinterne Kontrollen, die anderen auf die regelmäßigen Laboruntersuchungen. Äpfel mit Birnen zu vergleichen ist bekanntlich keine gute Idee. Hat man eine Nulllinie (in der Richtlinie „Normalzustand“ genannt, siehe Abschnitt 8.3.2.1) bestimmt, ist nur wichtig, dass man immer in gleicher Weise auswertet. Das Labor darf also ruhig die genannten vorgegebenen Verfahren verwenden und bei der betriebsinternen Kontrolle kann ruhig bei anderen Temperaturen bebrütet werden, da die Werte ohnedies nur in Zusammenarbeit mit dem Labor GROB korreliert werden können.

Antwort:

Die Akkreditierung eines Labors nach der genannten Norm beinhaltet u. a. eine Qualitätssicherung. In aller Regel werden Proben durch Probenehmer entnommen, die per Vertrag in die Qualitätssicherung des Labors einbezogen sind. Auch der Transport der Proben sollte bestimmte Anforderungen erfüllen (maximale Dauer, Temperaturhaltung). Eine lange Transportdauer ist immer ein Problem, sodass die Zusammenarbeit mit einem Labor in der Region empfehlenswert ist. Sollte ein längerer Transportweg unvermeidbar sein, kann das eigentlich nur sicher funktionieren, wenn die Probe nicht einfach in Kühlakkus gepackt wird, sondern vorzugsweise z. B. mittels eines beigefügten Temperaturloggers überwacht wird, denn die Auswertung einer Probe, die über längere Zeit in warmer Umgebung gelagert wurde, ist hinausgeworfenes Geld. Ein sauber arbeitendes Labor wird in dem Fall, dass eine Probe in einem undefinierten Zustand ankommt (z. B. mit aufgetauten Kühlakkus, bei denen man nicht erkennen kann, wie lange sie schon warm sind), die Rückmeldung geben, dass die Probe unauswertbar war. In solchen Fällen ist jedwede Auswertung der Probe herausgeworfenes Geld, und ggf. trotzdem zurückgelieferte Zahlen („nur zur Information“) sind eher irreführend als informativ. Wichtig ist ferner, dass sich der Akkreditierungsbereich des Labors auch auf das zu untersuchende Wasser bezieht, d. h. dass das Labor nicht ausschließlich für Trinkwasser oder Abwasser, sondern möglichst Wasser aller Art akkreditiert ist. Eine Datenbank der Liste akkreditierter Labors mit deren Akkreditierungsbereichen kann auf der Webseite www.dakks.de eingesehen werden.

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