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VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)

At a glance

German title

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Publication date
2019-01
Publisher
Bauen und Gebäudetechnik
Author
Technische Gebäudeausrüstung
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Number of pages
67
Available in
German, English
Abstract

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

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FAQ

Antwort:

Die Überwachung solcher Anlagen ist auch bei sogenannter Ablaufkühlung sinnvoll und nötig. Allerdings sollte man Dip-Slides bestimmungsgemäß verwenden. Das bedeutet: Rieselwasser in geeignetem Gefäß auffangen, Slide wie vom Hersteller beschrieben eintauchen und weiter verarbeiten.

Antwort:

Hohe Legionellenkonzentration (z.B. 10.000 KBE/100ml) in einer Wasserprobe bei gleichzeitig niedriger Koloniezahl (z.B. nicht nachweisbar in 100 ml) oder genau umgekehrt fanden sich immer wieder, eine Abhängigkeit dieser beiden Parameter ist m. W. nicht feststellbar. In vielen Publikationen wird dieser Aspekt immer wieder beschrieben. Eine erhöhte Legionellenkonzentration kann u. E. auch labortechnisch keine Auswirkung auf die allgemeine Koloniezahl haben, da hier unterschiedliche Nährmedien mit verschiedener Bebrütungsdauer zur Anwendung kommen. Die Auswertung der allgemeinen Koloniezahl ist abgeschlossen, bevor die Legionellen Zeit hatten, sich zu relevanten Konzentrationen zu vermehren (was sie auf dem Hefeextrakt-Agar ohne Aktivkohle, wie er für die Bestimmung der allgemeinen Koloniezahl verwendet wird, sowieso nicht tun). Ich kann den Satz nur so interpretieren, dass (hypothetisch) eine erhöhte Legionellenkonzentration in einem Kühlwasser nur unter nicht oder nur eingeschränkt funktionierender Biozidbehandlung überhaupt auftritt. Die damit eventuell einhergehende Erhöhung auch der allgemeinen Koloniezahl würde somit nicht den "Normalwert" der allgemeinen Koloniezahl in diesem Kreislauf widerspiegeln, und würde damit den zu ermittelnden Referenzwert anheben. Es gibt aber auch Betriebszustände, die ausschließlich (oder überwiegend) die Legionellenkonzentration beeinflussen, aber die allgemeine Koloniezahl gar nicht oder nur unerheblich verändert (z.B. ein Produkteinbruch ins Kühlwasser, erhöhte Eisenkonzentrationen durch Korrosion o.ä.), oder Umgebungsbedingungen in Luftwäschern mit hohen oder niedrigen pH-Werten, die Legionellen noch tolerieren können (und sich damit vermehren), während die allg. Koloniezahl schon die "Waffen streckt", und ohnehin nur in extrem geringen Konzentrationen nachweisbar ist. Der Satz ist daher aus meiner persönlichen Sicht sehr hypothetisch und praktisch u. U. mit größeren Problemen verbunden: Es braucht ja nur bei den mind. sechs Bestimmungen der allg. Koloniezahl zur Ermittlung des Referenzwertes einmal die Legionellenkonzentration über 1.000 KBE/100ml liegen, und schon beginnt der ganze Prozess von vorne; Praktikabilität ist etwas anderes, und der Effekt auf den Referenzwert m.E. eher gering.

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