Direkt zum Inhalt

VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)

At a glance

German title

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Publication date
2019-01
Publisher
Bauen und Gebäudetechnik
Author
Technische Gebäudeausrüstung
Related manuals
Number of pages
67
Available in
German, English
Abstract

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

View Table of Contents (PDF file)

Purchase VDI Standard

Price from
149,00 EUR VAT included
Purchase now

FAQ

Antwort:

Man kann praktisch alles outsourcen; das ist eine Frage der Vertragsgestaltung. Aus Neutralitätsgründen dürfen wir keine Empfehlungen aussprechen.

Antwort:

Der Austausch von Tropfenabscheidern stellt eine Änderung einer Anlage dar.

Siehe Definition 42. BImSchV:
„Änderung einer Anlage“: die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer Anlage, die sich auf die Vermehrung oder die Ausbreitung von Legionellen auswirken kann“

Eine Änderung der Anlage bedingt wiederum, dass das erneute Anfahren der Anlage nach der 42. BImSchV als eine Wiederinbetriebnahme bewertet wird.

Siehe Definition 42. BImSchV:
„Wiederinbetriebnahme“ :die erneute Aufnahme des Betriebs einer Anlage nach einer Änderung.

Die Wiederinbetriebnahme hat zur Folge, dass eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen muss und dass die Checkliste vor dem Anfahren auszufüllen ist. Ihre Frage ist damit mit „ja“ zu beantworten.

Ask a question / Contact us