VDI 4645 Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern
Die Richtlinie behandelt die für die Planung von Wärmepumpenanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern erforderlichen Schritte von der Voruntersuchung und Konzepterstellung bis zur Detailplanung. Sie gibt Hinweise zu empfohlenen hydraulischen Schaltungen, zur Dimensionierung von Anlagenkomponenten, zur Dokumentation, zur Inbetriebnahme der Anlage und Unterweisung des Betreibers und auch zu Kostenbetrachtungen.
Im Anhang der Richtlinie sind Checklisten und Beispiele zur Unterstützung der Vorgehensweise bei der Planung enthalten. Auch das sinnvolle Zusammenwirken mit anderen Anlagenbauteilen, wie weiteren Wärmeerzeugern, Wärmespeicherung, -verteilung und -übergabe wird betrachtet.
Eine Qualifizierung nach VDI 4645 ist freiwillig, leistet jedoch einen entscheidenden Beitrag zur Qualitätssicherung. Wenn Sie die Online-Prüfung bestanden haben, erhalten Sie den Qualifizierungsnachweis "Sachkundiger/Sachkundige für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645" in der jeweiligen Kategorie. Sie haben bei einem Rechtsstreit die Sicherheit, die geeignete Qualifikation erlangt zu haben, da der Lehrplan durch den Prozess der Konsensfindung nach VDI 1000 abgesichert ist und daher als Bestandteil einer allgemein anerkannten Regel der Technik zu sehen ist.
Zielgruppen der Schulungen
Zielgruppen der Schulungen sind in erster Linie Planer/Planerinnen, Anlagenhersteller/Anlagenherstellerinnen und Fachhandwerker/Fachhandwerkerinnen, aber auch Betreiber/Betreiberinnen oder Produktentwickler/Produktentwicklerinnen in der herstellenden Industrie.
Interessierte Quereinsteiger bzw. Quereinsteigerinnen, die die Eingangsvoraussetzungen für eine VDI-MT 4645 Blatt 1 Schulung formell nicht erfüllen, können sich über Angebote wie dem WP-Online-Training des BWP, Schulungsangebote der Hersteller/Herstellerinnen, Innungen der weiteren Institutionen entsprechendes Wissen aneignen. Entscheidend für die Zulassung zu der Schulung ist dann die mehrjährige Erfahrung bei der Installation von Wärmepumpenanlagen.
Wichtiger Hinweis an Schulungsteilnehmende
Durch VDI-Schulungspartnerschaften und den damit einhergehenden Qualitätsmaßnahmen sorgt der VDI dafür, dass Schulungsteilnehmende die Schulungsinhalte nach Vorgaben der Richtlinie VDI-MT 4645 Blatt 1 vermittelt bekommen.
Am Markt gibt es neuerdings Anbieter für Wärmepumpenschulungen, die „Schulungen nach VDI 4645“ anbieten, ohne Schulungspartner des VDI zu sein. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass diese keiner Qualitätskontrolle des VDI unterliegen und nicht die Vorgaben der VDI-MT 4645 Blatt 1 erfüllen. Absolventen/Absolventinnen dieser Schulungen werden auch nicht ins offizielle VDI-Register für Sachkundige nach VDI 4645 aufgenommen.
Unsere offiziellen Schulungspartner finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Fortbildungsprämie für Wärmepumpenschulungen der Kategorie P und PE
Derzeit gibt es zwei Förderprogramme:
Das Land NRW fördert die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen nach VDI-MT 4645 Blatt 1 in der Kategorie P und PE. Für technische Führungskräfte oder planungsverantwortliche Beschäftige in Sanitär- Heizungs- und Klimabetrieben (SHK-Betriebe) sowie in Kälte- und Klimaanlagenbetrieben, die an solchen Schulungen teilnehmen, gibt es eine Förderung von bis zu 1.500 €.
Die Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) fördert Wärmepumpenschulungen von Anbietern die für das Förderprogramm beim BAFA öffentlich gelistet sind. Details zur Förderhöhe und gelistete Schulungsanbieter finden Sie auf den Seiten des BAFA.
Weitere Informationen zu den Schulungen nach VDI 4645
Die Qualität von Heizungsanlagen mit Wärmepumpen setzt eine entsprechende Qualifikation und Berufserfahrung der an der Planung, Dimensionierung, Errichtung, Betrieb und Wartung von Wärmepumpenanlagen und ihrer Komponenten beteiligten Personen voraus.
Das vorliegende Schulungskonzept nach VDI-MT 4645 Blatt 1 soll helfen, die Fachleute der beteiligten Gewerke mit den Besonderheiten der Wärmepumpe vertraut zu machen.
Zielgruppen der Schulungen sind z. B.:
- Planer/Planerinnen
- Anlagenersteller/Anlagenherstellerinnen
- Fachhandwerker/Fachhandwerkerinnen
- Betreiber/Betreiberinnen
- Produktentwickler/Produktentwicklerinnen in der herstellenden Industrie
Interessierte Quereinsteiger, die die Eingangsvoraussetzungen für eine VDI-MT 4645 Blatt 1 Schulung formell nicht erfüllen, können sich über Angebote wie dem WP-Online-Training des BWP, Schulungsangebote der Hersteller, Innungen der weiteren Institutionen entsprechendes Wissen aneignen. Entscheidend für die Zulassung zu der Schulung ist dann die mehrjährige Erfahrung bei der Installation von Wärmepumpenanlagen.
Die VDI-MT 4645 Blatt 1 stellt ein Konzept für Schulungen, Prüfungen und zu erlangende Nachweise (im Folgenden „Ausbildung“ genannt) bereit, mit dem Fachleute zum/zur „Sachkundigen/Sachkundige für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645“ weitergebildet werden, die an Planung, Errichtung und Betrieb derartiger Anlagen beteiligt sind.
Ziel der Schulungen ist die Vermeidung von Fehlfunktionen, Betriebsstörungen oder Schäden und die Optimierung von Wärmepumpenanlagen.
Die Richtlinie gilt für die Ausbildung von Fachleuten der nachstehend beschriebenen Kategorien „Errichter (E)“, „Planer (P)“ sowie „Planer und Errichter (PE)“ für mit Elektro-Wärmepumpen zu betreibende oder betriebene Warmwasser-Heizungsanlagen und dazugehörige Wärmequellenanlagen.
Schwerpunkt des Schulungskonzepts ist die Richtlinie VDI 4645.
Voraussetzungen:
Mindestens eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung der Wärme-, Kälte-, Raumluft-, Sanitär- oder Elektrotechnik. Alternativ wird eine mehrjährige Tätigkeit im Bereich der Errichtung oder der Instandhaltung von mit Elektro-Wärmepumpen zu bereibenden oder betriebenen Warmwasser-Heizungsanlagen und Anlagen der dazugehörigen Wärmequelle(n) anerkannt.
Schulung:
Die Schulung Kategorie E (560 Minuten) qualifiziert Sie für die Durchführung der Arbeiten, wie sie im Rahmen von Errichtungs-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten sowie beim Betrieb von mit Elektro-Wärmepumpen zu betreibenden oder betriebenen Warmwasser-Heizungsanlagen und Anlagen der dazugehörigen Wärmequelle(n) anfallen.
Typische Teilnehmende der Schulung E sind Anlagenmonteure bzw. Anlagenmonteurinnen eines Wärmepumpen verarbeitenden Gewerks.
Voraussetzung
Mindestens eine Ausbildung als Techniker/Technikerin, Meister/Meisterin oder Ingenieur/Ingenieurin in der Wärme-, Kälte-, Raumluft-, Sanitär- oder Elektrotechnik. Alternativ wird eine mehrjährige verantwortliche Tätigkeit im Bereich der Planung von und der Beratung von mit Elektro-Wärmepumpen zu betreibenden oder betriebenen Warmwasser-Heizungsanlagen und Anlagen der dazugehörigen Wärmequelle(n) anerkannt.
Schulung
Die Schulung Kategorie P (595 Minuten) qualifiziert Sie für verantwortliche Tätigkeiten im Bereich der Planung, Beratung, Errichtung und den Betrieb von mit Elektro-Wärmepumpen zu betreibenden oder betriebenen Warmwasser-Heizungsanlagen und Anlagen der dazugehörigen Wärmequelle(n).
Voraussetzung:
Mindestens eine Ausbildung als Techniker/Technikerin, Meister/Meisterin oder Ingenieur/Ingenieurin in der Wärme-, Kälte-, Raumluft-, Sanitär- oder Elektrotechnik. Alternativ wird eine mehrjährige verantwortliche Tätigkeit im Bereich der Beratung, der Planung, der Errichtung und der Instandhaltung von mit Elektro-Wärmepumpen zu bereibenden oder betriebenen Warmwasser-Heizungsanlagen und Anlagen der dazugehörigen Wärmequelle(n) anerkannt.
Schulung:
Die Schulung Kategorie PE (800 Minuten) qualifiziert Sie für verantwortliche Tätigkeiten im Bereich der Planung, Beratung, Errichtung und den Betrieb von Warmwasser-Heizungsanlagen sowie für die Durchführung von Arbeiten, wie sie im Rahmen von Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten von mit Elektro-Wärmepumpen zu betreibenden oder betriebenen Warmwasser-Heizungsanlagen und Anlagen der dazugehörigen Wärmequelle(n) anfallen.
Typische Teilnehmende der Schulung PE sind Meister/Meisterinnen/firmeninhabende Personen eines Wärmepumpen verarbeitenden Gewerks.
Teilnehmende am Schulungsprogramm nach VDI-MT 4645 Blatt 1 müssen zum Erlangen des Qualifizierungsnachweises eine unabhängige Online-Prüfung bestehen. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über einen anerkannten VDI-Schulungspartner.
Je nach Schulungskategorie werden 40-45 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren gestellt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 2/3 der Fragen richtig beantwortet wurden und aus jeder der 10-11 Schulungsblöcke mindestens eine Frage richtig beantwortet wurde. Bei Nicht-Bestehen ist eine Wiederholungsprüfung möglich. Die Prüfungszeit beträgt 120 min.
Eine Idee über den Aufbau und die Struktur der Multiple-Choice-Fragen finden Sie unter: Testfragen VDI-Prüfung.
Der Qualifizierungsnachweis gilt ausschließlich in Verbindung mit der Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen für die Teilnahme an einer Schulung gemäß der VDI-MT 4645 Blatt 1, Abschnitt 5 bei einem VDI-Schulungspartner.
Nach erfolgreich bestandener Prüfung erfolgt ein Eintrag ins Register für Wärmepumpensachkundige.
Die Referenten/Referentinnen müssen über einschlägige fachliche Kenntnisse auf dem Gebiet der Heizungstechnik, der Klima-Kältetechnik oder der Geothermie verfügen.
Voraussetzungen für eine Referententätigkeit nach VDI-MT 4645 Blatt 1 bei VDI-Partnerschulungen
Anforderungen an Referenten/Referentinnen aus dem Bereich Heizungstechnik (H):
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums der Gebäudetechnik/eines verwandten Studiengangs oder einer Prüfung zum Meister/Techniker bzw. Meisterin/Technikerin in einem Wärmepumpen verarbeitenden Gewerk
- In Ausnahmefällen können Personen, die ihre Eignung durch ihre mehrjährige Tätigkeit im Bereich der Wärmepumpentechnik nachweisen, als Referent oder Referentin zugelassen werden.
Anforderungen an Referenten/Referentinnen aus dem Bereich Geothermie (G):
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums im Bereich „Ingenieurwissenschaften“ oder „Geologie“
- zusätzlich Nachweis einer mindestens zweijährigen Erfahrung im Bereich der Nutzung der oberflächennahen Geothermie auf dem Gebiet der technischen Gebäudeausrüstung
Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde kann mit folgenden Unterlagen geführt werden:
- Studienzeugnisse/Diplomurkunden/Meisterbrief
- Nachweis der nötigen Berufserfahrung mittels Arbeitgeberbescheinigung
- Schulungsunterlagen bzw. Vorstellen des Schulungskonzeptes
Der Weißdruck der Richtlinie VDI-MT 4645 Blatt 1 liegt seit 1. April 2023 vor. Die Richtlinie enthält Festlegungen zu einem Schulungskonzept in den Kategorien Errichter, Planer und Planer/Errichter.
Die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (VDI-GEU) bietet interessierten Schulungsträgern zur Qualitätssicherung eine VDI-Schulungspartnerschaft an. Diese Schulungspartnerschaft basiert auf einem Vertrag zwischen dem Schulungspartner und der VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt. Der Vertrag sieht u. a. vor, dass bei Partnerschulungen ausschließlich Referenten/Referentinnen eingesetzt werden, die die Voraussetzungen nach VDI 4645 Blatt 1 gegenüber der VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt nachgewiesen haben und eine entsprechende Referentenbescheinigung vorweisen können. Das bedeutet konkret, dass die Referenten/Referentinnen festgelegte Anforderungen an die Berufsausbildung und Erfahrung erfüllen.
Voraussetzungen zum Abschluss eines Schulungspartnervertrags mit der VDI-GEU
Während die Anerkennung der Referenten/Referentinnen personenbezogen ist, basieren Partnerschulungen auf einem Schulungspartnervertrag zwischen dem Schulungsträger (der juristischen oder natürlichen Person, die verantwortlich die Schulungen veranstaltet) und der VDI-GEU. Eine Partnerschulung kann nur auf Grundlage eines beiderseits unterschriebenen Schulungspartnervertrags stattfinden, der u.a. vorsieht, dass der Schulungsträger ausschließlich Referenten/Referentinnen mit jeweils einer gültigen Referentenbescheinigungen einsetzt.
Ablauf bis zum Abschluss des Schulungspartnervertrags
- Der Schulungspartner erhält einen personalisierten Vertragsentwurf von der VDI-GEU.
- Der Schulungspartner schickt den einseitig unterschriebenen Vertrag an die Geschäftsstelle der VDI-GEU. Der Vertrag wird begleitet von:
- der Benennung von Referenten/Referentinnen mit gültiger Referentenbescheinigung
- einem kompletten Satz der für die Schulung vorgesehenen Folien/Schulungsunterlagen (mit Ausnahme des Sonderdrucks der Richtlinie)
- Die Geschäftsstelle der VDI-GEU prüft diese Unterlagen. Erfüllen die Unterlagen den Anforderungen, schickt die Geschäftsstelle den Vertrag zurück, nunmehr beiderseits unterschrieben. Der Schulungsträger kann nun die VDI-Partnerschulungen veranstalten und erhält seine Schulungspartnernummer.
Anmerkung: Die Prüfung der Unterlagen leistet die Hauptgeschäftsstelle der VDI-GEU ohne Kosten für die Schulungspartner. Unvollständige Unterlagen werden nicht in der Geschäftsstelle der VDI-GEU abgelegt oder zwischengespeichert, sondern zur Entlastung zurückgeschickt (bei Papier) oder gelöscht (bei elektronischer Einreichung). Bei Neueinreichung ist daher jeweils wieder ein vollständiger Satz Unterlagen erforderlich.
Fragen und Antworten zur Richtlinie VDI 4645
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Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.