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E-Mobilität

Wird Elektroautos bald der Strom abgestellt?

Bild: NazArt/shutterstock.com

Netzbetreiber sollen in Zukunft große elektrische Verbrauchsgeräte zeitweise vom Netz nehmen dürfen, um einer Überlastung des Netzes vorzubeugen. Können Elektroautos dann nicht mehr bei Bedarf geladen werden?

Wir befinden uns in einer sich rasant bewegenden Markthochlaufphase der Elektromobilität. Wie die aktuellen Zulassungszahlen verdeutlichen, scheinen die Fördermaßnahmen erste Wirkungen zu zeigen. Davon profitieren sowohl Plug-In-Hybride (PHEV) als auch reine Elektroautos (BEV) in etwa in gleichem Maße. Insbesondere für BEV sind aufgrund ihrer deutlich größeren Batteriekapazitäten entsprechende Ladeleistungen nötig, um die Fahrzeuge entsprechend schnell aufladen zu können. PHEV-Fahrzeuge können aufgrund ihrer geringeren Batteriekapazität auch an klassischen 230V-Steckdosen in angemessener Zeit geladen werden.

Kapazität des Stromnetztes möglichst gleichmäßig nutzen

Mit steigender Anzahl von Elektroautos am Markt steigt gleichzeitig auch der Bedarf diese zu laden. Aus der Sicht der Energieversorger handelt es sich bei einem Elektrofahrzeug schlichtweg um einen Verbraucher.

Automobilhersteller und Elektrofahrzeugnutzer und -nutzerinnen fordern, jederzeit ohne Einschränkung und bei maximaler Ladeleistung des E-Fahrzeugs laden zu können. Um diese Forderung erfüllen zu können, müssten die Netze massiv ausgebaut werden, auch wenn diese hohe Ausbaustufe nur sehr selten oder genauer gesagt in Spitzenzeiten gebraucht würde. Mit diesem im Schnitt geringen Ausnutzungsgrad hochausgebauter Energienetze würden sich Netzentgelte, die die Netze finanzieren und einen bedeutenden Teil der Strompreise ausmachen, deutlich erhöhen. Dies würde sowohl das Laden von Elektroautos als auch den sonst üblichen Stromverbrauch verteuern. Ohne deutliche Erhöhung der Netzentgelte und damit der Strompreise wäre dies nicht zu finanzieren. Abgesehen davon, dass ein so massiver Ausbau in der Fläche kein schnell umzusetzendes Vorhaben ist.

Das ökonomische Optimum für alle Netznutzer liegt darin, die Kapazität des Netzes möglichst gleichmäßig zu nutzen und gleichzeitig mit dem Energieangebot in Einklang zu bringen. Um das zu erreichen, bedarf es aber Steuer- bzw. Regelmöglichkeiten, um die von den Verbrauchern bezogene Leistung zumindest zeitweise zu beeinflussen. Diese können perspektivisch durch die im Aufbau befindliche Smart-Meter-Infrastruktur und daran angeschlossene Verbraucher geschaffen werden.

Entweder Netzstabilität oder Mobilitätswende?

Daher plante das Bundeswirtschaftsministerium mit dem Gesetz zur zügigen und sicheren Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in die Elektrizitätsverteilnetze (SteuVerG) unter anderem Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Netzbetreibern sollen darin die Möglichkeit eingeräumt bekommen, große Verbraucher zeitweise vom Netz zu nehmen oder in ihrer Leistungsaufnahme zu begrenzen, um einer Überlastung des Netzes vorzubeugen (Spitzenglättung). Ein großer Verbraucher kann dann eben auch ein Elektroauto sein. Aktuell wird über diese Thematik kritisch diskutiert, könnte diese Maßnahme angeblich doch die angestoßene Mobilitätswende gefährden.  Der Verein Deutscher Ingenieure beheimatet mit seinen Fachgesellschaften Energie und Umwelt (VDI-GEU) sowie Fahrzeug- und Verkehrstechnik (VDI-FVT) Kompetenzen aus beiden Fachrichtungen.  

Ja, wir wollen die Mobilitätswende, und ja, wir müssen auch die Perspektive der Energieversorger betrachten. Die Energieversorger und vor allem die Netzbetreiber brauchen bei der immer größer werdenden Zahl von großen Verbrauchern und dem fluktuierenden Energieangebot Möglichkeiten, diese zeitweise vom Netz zu nehmen oder zu drosseln, um Netzstabilität zu gewährleisten. Eine Neuregelung des §14a EnWG steht schon seit vielen Jahren an und ist eine längst überfällige Anpassung an die Erfordernisse der Energiewende. Die darin bisher beschriebenen Abschaltvorrichtungen werden seit Jahrzehnten zum Beispiel Wärmepumpen vorgeschaltet, um diese zeitweise vom Netz nehmen zu können. Das hat man auch vor der Energiewende schon so gemacht, da der Netzausbau auf maximal mögliche Last nicht bezahlbar ist. 

Kurze Unterbrechungen statt tagelanger Ladepausen

Daher erscheint es nun auch verständlich, Elektroautos entsprechend in Spitzenzeiten vom Netz zu nehmen. Doch wie könnte dies nun aussehen? Wichtig bei der Thematisierung dieser steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ist, dass es nicht darum geht, elektrische Verbraucher tagelang abzuschalten, sondern durch moderate Eingriffe eine für alle Netznutzer ausgewogene Lösung zu finden. Bei den oben genannten Wärmepumpen ist es zum Beispiel so geregelt, dass diese je nach Netzbetreiber in 2-Stunden-Blöcken abgeschaltet werden dürfen, um das Stromnetz nicht zu überlasten. Das ist nicht anders machbar.

Damit es bei Elektrofahrzeugen nicht zu stundenlangen Zwangspausen beim Laden kommt, sollte die Novelle des §14a Eingriffe in Form von feiner aufgelösten Maßnahmen ermöglichen, also in der Regel für kurze Zeiträume. Wenn es aber im Sinne der Netzstabilität unumgänglich ist, auch für bis zu zwei Stunden. Dies könnte nun die Akzeptanz der Elektromobilität senken, sagen manche, ja sogar den Markthochlauf stoppen, sagen wenige.

Aber bleiben wir realistisch: Es ist trotz einer solchen Möglichkeit sehr unwahrscheinlich, dass ein Elektrofahrzeug durch die Abschaltung über Nacht überhaupt nicht geladen wird. Genauso wie noch niemand in einem Haus mit Wärmepumpe frieren musste, weil dieser der Strom in der Nacht für zwei Stunden abgestellt wurde, werden wohl auch keine E-Auto-Fahrer oder -Fahrerinnen mit einem völlig ungeladenen Fahrzeug auf der Strecke bleiben.

Smart Charging spart Stromkosten

Seitens der Hersteller und Fahrzeugnutzer und -nutzerinnen birgt das Thema perspektivisch sogar große Chancen: Sofern die Fahrzeuge und Ladepunkte zum sogenannten Smart Charging (ISO 15118) ertüchtigt werden, könnten sie nicht nur intelligent mit Engpässen im Netz umgehen, sondern die Flexibilität zum eignen Vorteil nutzen: Nämlich dann laden, wenn der Strom wegen Überangebots aus Sonne und Wind günstig ist. Neben flexiblen Tarifen sind die beschriebenen Mechanismen ein wichtiger Schritt auf dem Weg, Mobilität nicht nur nachhaltig, sondern auch in der erneuerbaren Energiewelt langfristig bezahlbar zu machen.

Auch wenn nun der Entwurf des SteuVerbG vor dem Wahljahr zurückgezogen wurde, so muss bald eine Regelung entstehen, die es Autokäufern und -käuferinnen garantiert, dass sie ihre Ladearbeit aus dem Niederspannungsnetz beziehen können. Denn wenn es ein solches Recht nicht gibt, kann dies den Markthochlauf der Elektromobilität mehr gefährden als die kurze Beeinflussung der Spitzenglättung.

Autoren:
Christian Borm, M. Sc.
Koordinator Fokusthema 1,5 Grad
E-Mail: borm@vdi.de

Simon Jäckel
VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik
E-Mail: jaeckel@vdi.de

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