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Erläuterungen zur VDI-Probemitgliedschaft

Als größte Community für Ingenieurinnen und Ingenieure in Deutschland setzen wir Impulse für die Zukunft. Rund 130.000 Mitglieder bilden unser einzigartiges multidisziplinäres Netzwerk, das richtungweisende Entwicklungen mitgestaltet und prägt. Als drittgrößter technischer Regelsetzer bündeln wir nötige Kompetenzen, um die Welt von morgen zu gestalten. Wir vermitteln zwischen Technik, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft und leisten so einen wichtigen Beitrag, um Fortschritt und Wohlstand zu sichern. Unsere vielfältige und aktive Community und unsere unvergleichlichen Angebote schaffen das Zuhause aller technisch inspirierten Menschen.

Die Mitgliedschaft macht Sie zum Teil des einzigartigen multidisziplinären Netzwerks. Damit können Sie die vielfältigen Angebote des VDI nutzen und sich vernetzen, eigenes Wissen einbringen und den technischen Fortschritt mitgestalten.

Mit einer VDI-Probemitgliedschaft haben Sie während des Probezeitraums uneingeschränkt Zugriff auf alle Vorteile und Angebote der VDI-Mitgliedschaft und können diese testen, ohne einen Mitgliedsbeitrag zahlen zu müssen. Nach dem Probezeitraum geht die Probemitgliedschaft automatisch in eine Jahresmitgliedschaft über.

Um Teil der größten Community für Ingenieurinnen und Ingenieure in Deutschland zu werden füllen Sie bitte unseren Aufnahmeantrag aus und laden einen Nachweis über Ihr aktuelles oder abgeschlossenes Studium hoch. Nach Ihrer Aufnahme erhalten Sie eine Bestätigung mit Ihrer Mitgliedsnummer.
 

Folgende Mitgliedsarten gibt es:
 

  • Ordentliche Mitglieder sind Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler und Personen, die gemäß den deutschen Ingenieurgesetzen zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur berechtigt sind.
     
  • Berufseinsteiger*innen sind ordentliche Mitglieder in den ersten 4 Jahre nach Abschluss des Studiums.
     
  • Studierende Mitglieder sind Studierende an Universitäten, Hochschulen, Gesamthochschulen, Fachhochschulen oder Ingenieurschulen aller technischen und naturwissenschaftlichen Fachrichtungen.
     
  • Außerordentliche Mitglieder sind Personen, die an einer aktiven Mitarbeit im VDI interessiert sind, jedoch nicht die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft erfüllen.
     
  • Jungmitglieder sind Personen, die zwischen dem vollendeten 4. und dem vollendeten 21. Lebensjahr aufgenommen werden, soweit sie weder studieren noch berufstätig sind.
     
  • Altmitglieder: Die Mitgliedsart muss gesondert (formlos) beantragt werden. Anrecht darauf hat ab dem folgenden Kalenderjahr, wer länger als 25 Jahre VDI-Mitglied ist und entweder das 67. Lebensjahr erreicht hat oder in den Ruhestand getreten ist.
     
  • Doppelmitglieder: Persönliche Mitglieder, welche den vollen Beitrag entrichten und gleichzeitig eine Mitgliedschaft in einem der kooperierenden Vereine haben, können eine Doppelmitgliedschaft beantragen.
     

Die Zuordnung zu einer Mitgliedsart kann sich durch die Veränderung Ihrer Lebenssituation, zum Beispiel durch Abschluss Ihres Studiums, oder weil Sie die entsprechenden Dokumente, wie Nachweis des aktuellen Studiums, nicht eingereicht haben, ändern. Die Änderung erfolgt automatisch und wird im Folgejahr wirksam.

Das Angebot der kostenfreien Mitgliedschaft gilt nur für neue VDI-Mitglieder. Es gilt nicht für VDI-Bestandsmitglieder und nicht für Personen, welche in den letzten 24 Monaten eine VDI-Probemitgliedschaft abgeschlossen haben.

Wenn Ihnen die VDI-Mitgliedschaft gefällt und Sie über den Probezeitraum hinaus VDI-Mitglied bleiben wollen, müssen Sie nichts weiter tun. Nach Ablauf der Probemonate wird Ihre Mitgliedschaft automatisch verlängert. Beachten Sie dazu die unten aufgegführten Mitgliedsbeiträge nach dem Probezeitraum.

Ihre Mitgliedschaft beginnt nach erfolgreicher Prüfung Ihres Mitgliedsantrags. Während der Probemitgliedschaft können Sie diese jederzeit, bis einschließlich zum letzten Tag des Probezeitraums, schriftlich, per E-Mail oder auf unserer Homepage fristlos kündigen, ohne das Kosten für Sie anfallen.

Die Kündigung richten Sie unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer bitte per E-Mail an: mitgliederservice@vdi.de oder postalisch an VDI e.V. VDI-Platz 1 40468 Düsseldorf.  

Jede Kündigung wird von uns per E-Mail bestätigt. Wenn keine E-Mail-Adresse vorliegt, erfolgt die Bestätigung per Post.

Bitte beachten Sie, dass nach dem Probezeitraum andere Kündigungsfristen gelten.

Teil des VDI zu sein gibt Menschen in allen techniknahen Branchen ein gutes Gefühl. Der VDI ist überall dort aktiv, wo es zählt. In 46 VDI-Bezirksvereinen mit rund 100 Bezirksgruppen vernetzen sich unsere Mitglieder, dies bringt Menschen mit Leidenschaft für Technik zusammen und gibt ihnen eine starke Stimme in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Sie werden automatisch Ihrem Bezirksverein zugeordnet und erhalten Informationen von diesem per E-Mail oder Post.

Welchem Bezirksverein Sie zugeordnet sind, sehen Sie als Mitglied in Ihrem Mitgliederbereich Mein VDI.

Wir informieren Sie regelmäßig per E-Mail über die Vorteile Ihrer Mitgliedschaft und unsere Services. Wir nutzen hierfür Ihre E-Mail-Adresse aus dem Aufnahmeantrag. In Mein VDI können Sie Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse einsehen und ändern. Der Nutzung, soweit sie werblicher Art ist, können Sie in den E-Mailings jederzeit widersprechen.

Als Mitglied des VDI öffnen sich Ihnen immer wieder Türen zu einer neuen Welt: zu spannenden Chancen und zu einzigartigen Möglichkeiten für Ihr Networking. Sie profitieren außerdem von vielfältiger Unterstützung für jede Lebensphase, für Ihre tägliche Arbeit und Ihre Karriere. Der VDI gibt Orientierung und bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, sich weiterzuentwickeln und selbst mitzugestalten. Entdecken Sie die Angebote des VDI auf einen Blick.

Mein VDI ist der persönliche Mitgliederbereich für jedes VDI-Mitglied. Nach einer einmaligen Registrierung erhalten Sie über Mein VDI Zugang zu den verschiedenen Angeboten, Vorteilen und Services Ihrer Mitgliedschaft. Unter anderem haben Sie über Mein VDI Zugang zu VDI nachrichten Plus, können eine Fachzeitschrift abonnieren, einen Termin für eine Karriereberatung vereinbaren oder Ihre Daten verwalten.

Nach Ende des Probezeitraums

Wenn Sie nach Ende der Probemitgliedschaft weiterhin VDI-Mitglied bleiben, ist ein Beitrag für die Mitgliedschaft zu zahlen. Endet Ihre Probemitgliedschaft im laufenden Kalenderjahr, wird der Mitgliedsbeitrag für das restliche Kalederjahr anteilig berechnet. Unsere Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge.

Der Mitgliedsbeitrag für Ordentliche und Außerordentliche Mitglieder beträgt 148* €.


Folgende reduzierte Mitgliedsbeiträge gibt es:

  • Studierende Mitglieder: 35,00 €
     
  • Berufseinsteiger*innen: 74,00 €
     
  • Doppelmitglieder: 111,00 €
     
  • Altmitglieder: 48,00 €
     
  • Jungmitglieder: 24,00 €
     
  • * Für Ordentliche und Außerordentliche Mitglieder kann der Mitgliedsbeitrag bei folgender Voraussetzung auf 111 € pro Jahr ermäßigt werden: Schwerbehinderte ab einem GdB von mind. 50 (Grad der Behinderung). Die Dauer der Ermäßigung ist abhängig von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises. Ein Nachweis ist erforderlich.

 

Der Betrag ist steuerlich absetzbar.

Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zum 15. Januar bzw. mit Erhalt der ersten Beitragsmitteilung zu zahlen. Wenn Ihre Probemitgliedschaft im laufenden Kalenderjahr endet und Sie über den Probezeitraum hinaus VDI-Mitglied bleiben, wird der anteilige Jahresbeitrag mit der ersten Beitragsmitteilung fällig.

Es gibt folgende Möglichkeiten, den Beitrag zu bezahlen:

  • Lastschrift: Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilen, gelten die Einzugsbedingungen gemäß Geschäftsordnung. Das SEPA-Mandat können Sie natürlich jederzeit widerrufen.
     
  • PayPal: In Ihrem persönlichen Mitgliederbereich Mein VDI können Sie per PayPal bezahlen.
     
  • Überweisung: Sie können Ihren Mitgliedsbeitrag auch selbst auf unser Konto überweisen. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Mitgliedsnummer als Verwendungszweck anzugeben.

    Deutsche Bank AG Düsseldorf
    IBAN: DE19 3007 0010 0549 2111 00
    BIC: DEUTDEDDXXX
    Verwendungszweck: Ihre Mitgliedsnummer

 

In Mein VDI können Sie als Mitglied Ihr Sepa Lastschriftmandat oder die Zahlung per Paypal einsehen, verwalten und ändern.

Beenden können Sie Ihre Mitgliedschaft nach dem Probezeitraum immer zum Ende eines Kalenderjahres. Voraussetzung dafür ist, dass Sie mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer schriftlich, per E-Mail oder auf unserer Homepage kündigen.

Die Kündigung richten Sie bitte per E-Mail an: mitgliederservice@vdi.de oder postalisch an VDI e.V. VDI-Platz 1 40468 Düsseldorf.

Jede Kündigung wird von uns per E-Mail bestätigt. Wenn keine E-Mail-Adresse vorliegt, erfolgt die Bestätigung per Post.

Während der Probemitgliedschaft können Sie diese jederzeit, bis einschließlich zum letzten Tag des Probezeitraums, schriftlich, per E-Mail oder auf unserer Homepage fristlos kündigen, ohne das Kosten für Sie anfallen. Informationen zur Kündigung der Probemitgliedschaft finden Sie hier.

Die gesamte Erläuterung zur persönlichen Mitgliedschaft ohne bzw. nach Ende des Probezeitraums finden Sie hier.

Das Team Mitgliederservice berät Sie gerne!
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